Arbeitslosenversicherung 2021: Weiterhin schuldenfrei dank Bundesgeldern

Bern, 07.04.2022 - Obwohl die Arbeitslosenversicherung (ALV) die Jahresrechnung 2021 mit einem Verlust von 186 Millionen Franken abgeschlossen hat, konnte sie ihre Funktion als Konjunkturstabilisator beibehalten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Bund wie im Vorjahr die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) aus der Covid-19-Krise übernommen hat.

Der Ausgleichsfonds der Arbeitslosenversicherung (ALV) schloss das Rechnungsjahr 2021 mit einem Gesamtertrag von 14,07 Milliarden Franken (2020: 17,40) und Gesamtaufwendungen von insgesamt 14,26 Milliarden Franken (2020: 17,26) ab. Der Verlust betrug 186 Millionen Franken (2020: Überschuss von 145 Millionen). Im Jahresdurchschnitt waren 137’614 Arbeitslose bei der ALV registriert; dies entspricht einer Quote von 3,0% (2020: 145’720; 3,1%).

Rechnung 2021 – Fonds bleibt weiterhin schuldenfrei
Die KAE von 5,65 Milliarden Franken wurden wie im Vorjahr vom Bund übernommen. Ohne diesen Beitrag hätte die ALV Darlehen in beträchtlichem Umfang aufnehmen müssen. Um in der wirtschaftlichen Lage des Jahres 2021 die Funktion der ALV als Konjunkturstabilisator zu erhalten, leistete der Bund diesen ausserordentlichen Beitrag an die ALV. Dadurch blieb der Fonds schuldenfrei.

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung sind die Revision des Jahresabschlusses 2021 durch die Eidgenössische Finanzkontrolle sowie die formelle Genehmigung der Jahresrechnung durch den Bundesrat noch ausstehend.

Covid-19-Krise und Ukraine-Krieg 2022 – Gebremste Erholung
Obwohl die Covid-19 Krise die Wirtschaft immer weniger einschränkt, werden die Aufwendungen der Arbeitslosenversicherung im 2022 aufgrund der vom Ukraine-Krieg ausgehenden Unsicherheiten nur verzögert zurückgehen. Vom Krieg in der Ukraine gehen grosse Risiken für die globale Konjunktur aus.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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