Bundesrat will mit Neuer Regionalpolitik kleine Infrastrukturprojekte finanzieren
Bern, 22.06.2022 - Der Bundesrat hat am 22. Juni 2022 die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über Regionalpolitik eröffnet. Mit einer punktuellen Änderung sollen ausgewählte Kleininfrastrukturprojekte mit À-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden können. Mit solchen Projekten könnte die Neue Regionalpolitik (NRP) wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten schaffen.
Entwicklungsinfrastrukturen, die Wertschöpfung in die Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP), welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt. Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, dass sich die Instrumente der Investitionsförderung bewähren. Sie sollen daher für den überwiegenden Teil aller Investitionsvorhaben analog zur bisherigen Praxis mittels Darlehen fortgeführt werden.
Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass Darlehen nicht das richtige Instrument sind, um Kleininfrastrukturen zu unterstützen, die für den investierenden Projektträger keine oder nur marginale direkte Cash-Flows generieren. Kleininfrastrukturen sind jedoch von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie von anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziell genutzt werden können. Solche Kleininfrastruktur-Projekte sollen daher mit der Gesetzesänderung in beschränktem Masse im ganzen NRP-Perimeter neu auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden können.
Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wird dieser Ansatz seit 2020 in 16 Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu maximal 50 000 Franken pro Projekt und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisieren diese NRP-Pilotmassnahmen neue Akteurinnen und Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.
Beispiele sind etwa die Erschliessung eines regionaltouristisch wichtigen Klettergartens im Kanton Uri und die Erstellung eines Mountainbike-Trails im Kanton Neuenburg und dessen Integration ins regionale touristische Angebot. Beide Projekte werden von Sportvereinen realisiert, die den Betrieb und Unterhalt zwar mit eigenen Ressourcen sicherstellen können, aber nicht über genügend Eigenkapital für die Investition verfügen und die Darlehen von Banken oder der NRP mangels ausreichenden Cash-Flows nicht zurückbezahlen könnten. Diese Projekte erlauben es wirtschaftlichen Akteuren wie Hotels, Restaurants oder Sportläden, mit ihren Geschäftsmodellen auf die bereitgestellten Infrastrukturen zuzugreifen und somit ihre Attraktivität und letztlich ihre Wertschöpfung zu erhöhen.
Bei der Gewährung von à-fonds-perdu-Beiträgen soll der Bundesbeitrag pro Projekt begrenzt sein (maximal 50 000 Franken). Die Beschränkung der Mittel pro Projekt stellt sicher, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturprojekte handelt. Grössere Infrastrukturprojekte sollten sich über andere Kanäle (insbesondere auch der Privatwirtschaft) und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastruktur-Projekte. Solche dienen einzig der ansässigen Bevölkerung und haben keinen regionalwirtschaftlichen Effekt.
Die Vernehmlassung dauert bis am 14. Oktober 2022.
Adresse für Rückfragen
Kommunikation WBF
058 462 20 07
info@gs-wbf.admin.ch
Dokumente
Herausgeber
Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung
http://www.wbf.admin.ch
Letzte Änderung 04.04.2023
Kontakt
Medienanfragen
Bitte schicken Sie Ihre schriftlichen Medienanfragen an: medien@seco.admin.ch
Leiterin Kommunikation und Mediensprecherin
Antje Baertschi
Tel. +41 58 463 52 75
E-Mail
Stv. Leiter Kommunikation und Mediensprecher
Fabian Maienfisch
Tel. +41 58 462 40 20
E-Mail
Mediensprecherin
Tschanz Françoise
Tel. +41 58 463 05 70
E-Mail