Bundesrat will mit Neuer Regionalpolitik kleine Infrastrukturvorhaben mitfinanzieren

Bern, 22.02.2023 - Im Rahmen der Neuen Regionalpolitik (NRP) sollen neu ausgewählte kleine Infrastrukturvorhaben mit A-Fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden. Solche Projekte können wertvolle Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung in ländlichen Regionen und Berggebieten schaffen. Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 vom Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens Kenntnis genommen und den Entwurf des Bundesgesetzes mit der zugehörigen Botschaft an das Parlament überwiesen.

Entwicklungsinfrastrukturen, die Wertschöpfung in die Region bringen, sind für die wirtschaftliche Entwicklung der ländlichen Regionen und der Berggebiete von zentraler Bedeutung. Die Finanzierung solcher Infrastrukturvorhaben ist daher ein Kernelement der Neuen Regionalpolitik (NRP), welche ländliche Regionen, Berggebiete und Grenzregionen in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung unterstützt. Eine umfassende Untersuchung dazu hat gezeigt, dass sich die Instrumente der Investitionsförderung bewähren. Der überwiegende Teil der Vorhaben soll daher analog zur bisherigen Praxis weiterhin mittels Darlehen unterstützt werden.

Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass die Finanzierung durch Darlehen nicht immer das richtige Instrument ist, um kleine Infrastrukturvorhaben zu unterstützen. Für den investierenden Projektträger generieren sie keine oder nur marginale direkte Cashflows. Sie sind aber von regionalwirtschaftlicher Bedeutung, wenn sie anderen wirtschaftlichen Akteuren kommerziellen Nutzen stiften. Neu sollen kleine Infrastrukturvorhaben daher mit der Gesetzesänderung in beschränktem Masse im ganzen NRP-Perimeter auch mit nicht rückzahlbaren Beiträgen (à fonds perdu) unterstützt werden können.

Bei der Gewährung von A-Fonds-perdu-Beiträgen soll der Bundesbeitrag pro Vorhaben begrenzt bei maximal 50 000 Franken liegen. Die Beschränkung der Mittel pro Vorhaben stellt sicher, dass es sich ausschliesslich um kleine Infrastrukturvorhaben handelt. Grössere Infrastrukturvorhaben sollten sich über andere Kanäle wie Privatwirtschaft, Finanzausgleich und allenfalls NRP-Darlehen finanzieren können. Ebenfalls ausgeschlossen sind sogenannte Basisinfrastrukturvorhaben.

Im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete wird dieser Ansatz seit 2020 in 16 Kantonen erfolgreich getestet. Mit NRP-Bundesmitteln bis zu maximal 50 000 Franken pro Vorhaben und zusätzlichen kantonalen Beiträgen mobilisieren diese NRP-Pilotmassnahmen neue Akteure, die ihre wirtschaftlich relevanten Ideen mangels Startunterstützung bisher nicht realisieren konnten.


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Letzte Änderung 04.04.2023

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