Ukraine: Die Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus
Bern, 23.12.2024 - Das für Sanktionen zuständige Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Sanktionslisten betreffend Russland und Belarus ausgeweitet. Die Schweiz hat damit die Änderungen übernommen, welche die EU aufgrund der anhaltenden militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine beschlossen hatte, sowie jene, die die EU aufgrund der Lage in Belarus erliess. Die Änderungen treten am 24. Dezember 2024 in Kraft.
Als Reaktion auf die anhaltende militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie auf die fortwährenden destabilisierenden Handlungen Russlands, welche die territoriale Integrität, die Souveränität und die Sicherheit der Ukraine untergraben, hat die EU am 16. Dezember 2024 im Rahmen ihres 15. Sanktionspakets neue Massnahmen gegen Russland erlassen. Das WBF hat die in seiner Kompetenz liegende Übernahme diverser Listings durch die Schweiz vorgenommen.
Neu wurden 54 natürliche Personen sowie 30 Unternehmen und Organisationen der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot unterstellt. Die natürlichen Personen unterliegen zudem einem Ein- und Durchreiseverbot in und durch die Schweiz. Bei den 54 neu sanktionierten natürlichen Personen handelt es sich insbesondere um Angehörige des Militärs, Führungskräfte in Unternehmen im russischen Energiesektorsowie um Personen, die für die Deportation von Kindern oder die Verbreitung von Propaganda/Falschinformationen verantwortlich sind. Bei den 30 neu sanktionierten Unternehmen und Organisationen handelt es sich namentlich um russische Rüstungsunternehmen sowie Schifffahrtsunternehmen, die russisches Rohöl und russische Erdölerzeugnisse transportieren.
Weiter wurden 52 neue Schiffe umfassenden Dienstleistungsverboten unterstellt. Dabei handelt es sich vor allem um Tanker, die Teil von Russlands Schattenflotte sind und beispielsweise die Preisobergrenzen für russisches Rohöl oder russische Erdölprodukte (oil price cap) umgehen, militärische Güter für Russland transportieren oder aus der Ukraine gestohlenes Getreide befördern. Im Handelsbereich wurden zudem 32 neue Entitäten strengeren Exportkontrollmassnahmen unterstellt.
Des Weiteren hat das WBF die individuellen Finanzsanktionen, welche die EU im Rahmen ihres Sanktionsregimes gegenüber Belarus aufgrund der dortigen Lage erlassen hatte, übernommen. Neu unterliegen weitere 26 natürliche Personen sowie zwei Organisationen aus Belarus der Vermögenssperre und dem Bereitstellungsverbot. Die natürlichen Personen unterstehen zudem Reisebeschränkungen. Es handelt sich dabei insbesondere um Mitglieder der Justiz, wie Richter, die für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition verantwortlich sind, sowie um Leitungspersonen verschiedener Justizvollzugsanstalten, in denen politische Gefangene Misshandlungen ausgesetzt sind.
Die Schweizer Sanktionslisten im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russland gegen die Ukraine sowie jene bezüglich Belarus sind identisch mit denen der Europäischen Union.
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Letzte Änderung 03.01.2025
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