Der Entwurf des Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz, LadÖG) sah eine Harmonisierung der Ladenöffnungszeiten im Sinne eines nationalen Mindeststandards vor. Hierdurch sollte insbesondere die Diskriminierung des traditionellen Detailhandels sowohl gegenüber Detailhandelsbetrieben im grenznahen Ausland als auch gegenüber Läden in Bahnhöfen, Flughäfen und Tankstellen, die von Ausnahmeregelungen profitieren, teilweise reduziert werden. Der Gesetzesentwurf sah keine abschliessende bundesrechtliche Regelung vor, sodass den unterschiedlichen wirtschaftlichen, kulturellen und geografischen Verhältnissen in der Schweiz genügend Rechnung hätte getragen werden können und den Kantonen insofern ein gewisser Freiraum erhalten geblieben wäre. Mit massvoll erweiterten Öffnungszeiten sollte zudem einem gesellschaftlichen Wandel entsprochen werden. Eine Veränderung des Arbeitnehmerschutzes in der Arbeitsgesetzgebung war mit dem Entwurf des LadÖG nicht verbunden. Das Parlament hat die Gesetzesvorlage im Sommer 2016 jedoch verworfen.