Personenfreizügigkeit stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz

Bern, 26.05.2011 - Das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) zwischen der Schweiz und der EU ist seit neun Jahren in Kraft. Die Unternehmen haben die erweiterten Möglichkeiten zur Rekrutierung von Fachkräften aus dem EU/EFTA-Raum rege genutzt. Die Öffnung des Arbeitsmarktes hat sowohl die Wirtschaftsentwicklung wie auch das Bevölkerungswachstum in den letzten Jahren begünstigt und den Standort Schweiz insgesamt gestärkt. Negative Auswirkungen der Zuwanderung auf einheimische Arbeitskräfte blieben eng begrenzt, deren Entwicklung wird weiter beobachtet.

Die Zuwanderung in die Schweiz richtet sich nach der Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in der Schweiz. Die Netto-Zuwanderung spiegelt daher die wirtschaftliche Entwicklung. Nachdem sich der Wanderungssaldo 2009 als Folge der Rezession noch um einen Viertel reduziert hatte, kam der Rückgang 2010 im Zuge der kräftigen wirtschaftlichen Erholung zum Stillstand. Mit einem Saldo von 67'000 Personen lag die Netto-Zuwanderung im langfristigen Vergleich weiterhin auf hohem Niveau.

Die Zuwanderung stützte die Schweizer Konjunktur während der Rezession über ihre positive Wirkung auf die Konsumausgaben und die Bauinvestitionen. Verglichen mit vielen Industrienationen und mit unseren Nachbarländern fiel der Einbruch der Wirtschaftsleistung 2009 moderater aus und das Vor-Krisenniveau wurde rascher wieder erreicht. Nach einem steilen Anstieg der Arbeitslosigkeit im Jahr 2009 bildete sich diese ab Anfang 2010 wieder deutlich zurück.

Mit der Personenfreizügigkeit gewann die Zuwanderung aus dem EU/EFTA-Raum in den letzten neun Jahren stark an Bedeutung. Seit 2002 entfällt rund 58% der Netto-Zuwanderung auf EU/EFTA-Staatsangehörige. Mit der Ausdehnung des FZA auf die Staaten der EU-8 im Jahr 2006 nahm die Zuwanderung aus den osteuropäischen Ländern der EU zu. 2010 machte sie 6% des gesamten Wanderungssaldos aus.

Die Grenzgängerbeschäftigung wuchs in den letzten Jahren überproportional an und das FZA begünstigte diese Entwicklung. Vor allem im Jurabogen, in der Genferseeregion sowie in der Südschweiz stieg der Grenzgängeranteil deutlich an. Während das Beschäftigungswachstum 2001-2008 in den Grenzgängerregionen überdurchschnittlich ausfiel, blieb die Erwerbssituation der ansässigen Bevölkerung wenig berührt. Eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit relativ zu Nicht-Grenzregionen war in den letzten Jahren in der Genferseeregion, im Jurabogen sowie in der Nordwestschweiz zu verzeichnen.

Neue Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA Raum waren mehrheitlich gut bis sehr gut qualifiziert. Der Anteil mit tertiärem Bildungsabschluss war mit 51% überdurchschnittlich hoch. Die Zuwanderer aus der EU/EFTA ergänzten die einheimischen Arbeitskräfte damit gut. Die Zuwanderung war in Berufsgruppen am stärksten, in denen auch einheimische Arbeitskräfte in den letzten Jahren zusätzliche Beschäftigung fanden.

Die Zuwanderung von mittel- und niedrigqualifizierten Arbeitskräften spielte in den letzten Jahren relativ gesehen eine kleinere Rolle. Vor allem bei den Grenzgängern in der Genferseeregion, im Jurabogen und in der Südschweiz nahm die Beschäftigung von Hilfsarbeitskräften jedoch spürbar zu. Der Personalverleih spielte bei der Rekrutierung eine relativ wichtige Rolle.

Obwohl die Konkurrenz durch Zuwanderer insgesamt angestiegen ist, wurde die ansässige Bevölkerung durch Zuwanderer nicht aus der Erwerbstätigkeit gedrängt. Unverändert schwierig blieb in den Jahren seit Inkrafttreten des FZA allerdings die Arbeitsmarktintegration von niedrig qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten. Die bekannten Integrationsdefizite früherer Zuwanderungsgenerationen blieben offenbar bestehen.

Während das überdurchschnittliche Lohnwachstum von höher qualifizierten Arbeitskräften durch die Zuwanderung etwas gebremst wurde, entwickelten sich die tiefen Löhne im Gleichschritt mit den mittleren Löhnen. Lohndämpfende Effekte wurden in einer neueren Studie zudem bei niedrig qualifizierten Ausländer/innen aus Drittstaaten identifiziert.

Die Zuwanderung verlangsamt die Alterung der Bevölkerung und entlastet damit die umlagefinanzierten Sozialversicherungen der ersten Säule (AHV/IV/EO/EL). Mehrkosten sind hingegen der Arbeitslosenversicherung erwachsen, weil auch Saisonarbeitskräfte in der Schweiz Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung geltend machen können. Die Mehrkosten lagen aber bislang unter den Erwartungen.


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