Bekämpfung der Schwarzarbeit: Anzahl Kontrollen weiter auf hohem Niveau

Bern, 11.05.2012 - Die Kantone zeigten im Jahr 2011 weiterhin ein grosses Engagement bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit. Die Ausgleichskassen verzeichneten erneut eine markante Zunahme der Anmeldungen für das vereinfachte Abrechnungsverfahren.

Grosses Engagement der Kantone
Gemäss dem Jahresbericht über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) setzten die Kantone im Jahr 2011 total 65,7 Vollzeitstellen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit ein. Die Inspektoren führten total 11'130 Betriebs- und 33'866 Personenkontrollen durch. Die Zahl der Betriebs- und Personenkontrollen nahm gegenüber dem Vorjahr leicht ab (Betriebskontrollen: -9%, Personenkontrollen -8%). Die Abnahme erklärt sich unter anderem damit, dass die Kantone teilweise vertieftere Kontrollen durchführten. Wie bereits in den Vorjahren engagierten sich die Kantone somit auch im Jahr 2011 stark bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Rückgang von vermuteten Verstössen und von Sanktionen im Ausländerrecht
Die Zahl der vermuteten Verstösse gegen Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Ausländerrecht sowie die Zahl der Rückmeldungen der Ausländerbehörden über verhängte Sanktionen und getroffene Massnahmen ging im Jahr 2011 deutlich zurück (vermutete Verstösse: -1'726 bzw. -31%, Rückmeldungen: -663 bzw. -43%), was unter anderem mit der Einführung der vollen Personenfreizügigkeit und Erweiterungen der Dienstleistungsfreiheit gegenüber den EU-8-Staaten zusammenhängen könnte. Im Bereich des Sozialversicherungs- und Quellensteuerrechts ergaben sich keine nennenswerten Veränderungen.

Zunahme von Anmeldungen beim vereinfachten Abrechnungsverfahren
Die Zahl der Nutzer des mit dem BGSA eingeführten vereinfachten Verfahrens zur Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und Steuern bei geringen Lohnvolumen (vereinfachtes Abrechnungsverfahren) entwickelt sich weiterhin sehr erfreulich. Sie stieg gegenüber dem Jahr 2010 von 24‘112 auf 29‘573. Im Jahr 2010 wurden Fr. 9'915'866.– Beiträge über dieses Verfahren abgerechnet.

Evaluation des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit
Bund und Kantone sowie die weiteren involvierten Stellen verfügen mittlerweile über mehr als vier Jahre Erfahrung mit dem Vollzug des BGSA. Das Gesetz sieht vor, dass es innerhalb von fünf Jahren nach seinem Inkrafttreten zu evaluieren ist. Zuständig ist das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement (EVD). Die Arbeiten sind im Gange. Das EVD wird dem Bundesrat bis Ende 2012 Bericht über die Evaluation erstatten und ihm Vorschläge für das weitere Vorgehen unterbreiten.


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