Erfolgreiche Intervention des SECO gegenüber der HIM Swiss-Internet SA

Bern, 12.05.2014 - Die HIM Swiss-Internet SA hat sich im Januar 2014 gegenüber dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO verpflichtet, keine Rechnungen mehr für ein Branchenverzeichnis zu versenden, ohne hierfür im Voraus einen Auftrag erhalten zu haben.

Das SECO hatte eine grössere Anzahl von Beschwerden von Unternehmen erhalten, welche die Geschäftspraktiken der HIM Swiss-Internet SA beanstandeten und insbesondere geltend machten, die fraglichen Rechnungen irrtümlich bezahlt zu haben.

Die Geschäftspraktik der HIM Swiss-Internet SA bestand darin, Unternehmen unaufgefordert Rechnungen für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis zu versenden, ohne zuvor einen Auftrag erhalten zu haben. Wer diese sogenannten Offertrechnungen bezahlte, schloss für mindestens ein Jahr lang einen Vertrag für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ab. Dieser Vertrag verlängerte sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf der einjährigen Vertragsdauer gekündigt wurde. Unternehmen, die den Vertrag nicht gekündigt hatten, erhielten weitere Rechnungen sowie im Falle der Nichtbezahlung der Rechnung Mahnungen von der HIM Swiss-Internet SA.

Im Dezember 2012 mahnte das SECO die HIM Swiss-Internet SA ab und forderte sie auf, sich rechtsverbindlich zu verpflichten, keine Offertrechnungen mehr zu versenden. Da sich die HIM Swiss-Internet SA weigerte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben, erhob das SECO am 11. Juni 2013 vor dem Handelsgericht Bern eine Zivilklage gegen die HIM Swiss-Internet SA, um ihr die beschriebenen Geschäftspraktiken gerichtlich verbieten zu lassen. Im Verlauf des Verfahrens gab die HIM Swiss-Internet SA eine umfassende Unterlassungserklärung ab, so dass das SECO seine Klage am 24. Januar 2014 zurückzog. Die HIM Swiss-Internet SA verpflichtet sich namentlich, keine Offertrechnungen mehr zu versenden und keine Ansprüche durchzusetzen, die auf einem Vertrag beruhen, der durch Bezahlung einer ihrer Offertrechnungen zustandegekommen ist. Der Wortlaut der zwischen dem SECO und der HIM Swiss-Internet SA im Januar 2014 abgeschlossenen Konvention ist im Schweizerischen Handelsamtsblatt vom 12.5.2014 publiziert worden.


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