Freihandelsabkommen Schweiz – EU: Treffen des Gemischten Ausschusses in Bern

Bern, 23.11.2016 - Heute fand in Bern unter dem Vorsitz der Schweiz die 62. Sitzung des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972 statt. Der Ausschuss stellte fest, dass das Abkommen insgesamt gut funktioniert und auch dieses Jahr ein wichtiges Instrument zur Erleichterung des Handels zwischen der Schweiz und der EU bildete.

Das Freihandelsabkommen Schweiz – EU von 1972 liberalisiert den Handel mit Industrieprodukten und regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.

Die beiden Delegationen wiesen auf die Bedeutung des Freihandelsabkommens für die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen hin. Die EU ist mit einem Exportanteil von 54 % und einem Importanteil von 72 % mit Abstand der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Auf der anderen Seite ist die Schweiz hinter den USA und China die drittwichtigste Destination für Warenexporte aus der EU.

Der Gemischte Ausschuss befasste sich mit verschiedenen Fragen in Bezug auf den gegenseitigen Marktzugang. Die Schweiz thematisierte insbesondere die seit dem 1. Juni 2016 zur Anwendung kommenden Überwachungsmassnahmen der EU im Bereich der Stahlimporte. Die Schweiz verwies auf die damit verbundenen administrativen und operationellen Umtriebe für die betroffenen Schweizer Exporteure. Sie setzte sich für eine Ausgestaltung der Massnahmen ein, die den Handel weniger beschränkt. Des Weiteren fand ein Meinungsaustausch zur Freihandelspolitik mit Drittstaaten statt.

Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Christian Etter, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im SECO. Die Delegation der EU wurde von Petros Sourmelis, Referatsleiter in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission, geleitet

Das nächste Treffen des Gemischten Ausschusses des Freihandelsabkommens soll im Herbst 2017 in Brüssel stattfinden.


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