Ukraine: Schweiz weitet Sanktionsliste aus

Bern, 28.06.2023 - Der Bundesrat wurde informiert, dass das für Sanktionen zuständige WBF am 28. Juni 2023 die Sanktionsliste betreffend Russland ausgeweitet hat. Die Änderungen treten um 18.00 Uhr in Kraft. Die Schweiz übernimmt damit die Sanktionierung von zusätzlichen Personen und Organisationen, welche die Europäische Union (EU) am 23. Juni 2023 im Rahmen ihres 11. Sanktionspakets beschloss. Zudem hat die EU auch neue Massnahmen ergriffen; über deren Übernahme wird der Bundesrat voraussichtlich bis Ende August befinden.

Die EU hat am 23. Juni 2023 71 natürliche Personen sowie 33 Unternehmen und Organisationen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt. Darunter befinden sich Personen, Unternehmen und Organisationen, welche die illegale Deportierung von ukrainischen Kindern nach Russland unterstützen. Ebenfalls sanktioniert werden Mitglieder der russischen Streitkräfte, führende Vertreter von staatlich gelenkten russischen Medien sowie Mitglieder der Gruppe Wagner. Vermögenswerte dieser natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen in der Schweiz müssen gesperrt und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) gemeldet werden. Den natürlichen Personen wird zusätzlich die Einreise in und die Durchreise durch die Schweiz verboten.

Gleichzeitig werden die Änderungen der EU vom 13. März 2023 übernommen. Es handelt sich dabei um die Streichung der Einträge von drei verstorbenen Personen sowie von zwei doppelt aufgeführten Einträgen. Mit der heutigen Änderung entspricht die Sanktionsliste der Schweiz im Zusammenhang mit der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine derjenigen der EU.

Die EU hat am 23. Juni 2023 zudem weitere, bereits bestehende Sanktionen gegen Russland verschärft und neue Massnahmen ergriffen, welche die Umgehung der Sanktionen unterbinden sollen. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 28. Juni 2023 über diese Änderungen und den Zeitplan für die Arbeiten zur Übernahme der neuen Massnahmen informiert.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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