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Anleitung zur Risikobeurteilung beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb

Beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen. Ein zentrales Element ist die systematische Risikobeurteilung. Das SECO stellt umfassende Informationen zu allen Sorgfaltspflichten sowie eine detaillierte Anleitung zur Durchführung der Risikobeurteilung in Bezug auf verschiedene Chemikaliengruppen zur Verfügung.

Sorgfaltspflichten und Risikobeurteilung

Gemäss Arbeitsrecht müssen Arbeitgebende beim Umgang mit gefährlichen chemischen Produkten verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen. Diese umfassen unter anderem die Beschaffung von Informationen, die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Festlegung und Umsetzung von Schutzmassnahmen sowie die Information und Instruktion der Beschäftigten.

Die Risikobeurteilung bildet dabei ein zentrales Element. Sie bildet die Grundlage für die Festlegung wirksamer Schutzmassnahmen und muss in allen Betrieben durchgeführt werden - unabhängig von ihrer Grösse.

Informationen und Anleitungen

Das SECO stellt auf der Plattform www.chematwork.ch umfassende Publikationen zu allen Sorgfaltspflichten beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien zur Verfügung. Dort finden Arbeitgebende praxisnahe Erläuterungen, Merkblätter und Hilfsmittel für die betriebliche Umsetzung.

Chemikalien ohne behördliche Prüfung - Abbildung des zyklischen Beurteilungsprozesses

Spezifisch für die Durchführung der Risikobeurteilung stellt das SECO eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung, welche insbesondere bei der Nutzung von Chemikalien wichtig ist, bei denen keine behördliche Prüfung vor der Inverkehrbringung stattfindet:

Die Risikobeurteilung ist ein kontinuierlicher, zyklischer Prozess mit sechs Schritten: Gefährdungsermittlung, Ermittlung der Exposition, Risikobeurteilung, Massnahmenfestlegung, Massnahmenumsetzung und Dokumentation sowie regelmässige Aktualitätsprüfung.

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

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Allgemeine Informationen

Jeder Betrieb muss alle erforderlichen Massnahmen treffen, um die Gesundheit und das Leben seiner Beschäftigten zu schützen.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern