FAQ – Chemikalien am Arbeitsplatz
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Chemikalien am Arbeitsplatz finden Sie hier.

Allgemein
Ausführliche Informationen zum Umgang mit Chemikalien wie Putz- und Desinfektionsmittel sind im Merkblatt, der Broschüre und der Arbeitsanleitung des SECO zum Thema «Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb» zu finden.
Auf der Website der Kampagne «genau geschaut, gut geschützt» stehen weitere Informationsmittel zu einem sicheren beruflichen Umgang mit Chemikalien zur Verfügung. Ebenso auf der Seit des SECO «chematwork.ch».
Links
- «genau geschaut, gut geschützt»
Informatinosmaterial zur Kampagne - www.chematwork.ch
Informationsmaterialien des SECO (Merkblatt, Broschüre, Arbeitsanleitung: «Gesundheitsschutz beim Umgang mit Chemikalien im Betrieb»)
- «genau geschaut, gut geschützt»
Folgende Stellen geben Auskunft bei:
- Fragen zum Sicherheitsdatenblatt: die zuständige kantonale Fachstelle für Chemikalien oder die Herstellerin / der Hersteller
- Fragen zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes: das kantonale Arbeitsinspektorat
- Fragen zu Versicherung und zur Verhinderung von Berufskrankheiten: die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA).
- Fragen zum Inverkehrbringen von Bioziden und Industriechemikalien: die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien des BAG
- Fragen zu Pflanzenschutzmittel: die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel des BLW
Links
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Die EKAS-Richtlinie 6508 regelt diese Frage der Beizugspflicht. Informationen zum Thema Arbeitsärzte und –ärztinnen und anderen Spezialistinnen und Spezialisten der Arbeitssicherheit (ASA-Spezialisten) sind auf der entsprechenden Website der Eidg. Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS zu finden.
Im Weiteren unterstützen folgende Fachgesellschaften beim Finden von ASA-Spezialistinnen und -Spezialisten:
- die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitshygiene
- SGAH die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin
- SGARM die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitssicherheit SGAS
Das SECO beschreibt auf seiner Website die verschiedenen Grenzwertarten, deren rechtliche Grundlagen sowie Hinweise zur praktischen Umsetzung im Betrieb.
Am Arbeitsplatz gelten zwei massgebliche Grenzwertarten: die «Derived No-Effect Levels» (DNEL) aus dem europäischen Chemikalienrecht abgeleitet von der Herstellerin oder dem Hersteller sowie die nationalen Maximalen Arbeitsplatz-Konzentrationen (MAK-Werte) der Suva. Beide sind gemäss Schweizer Recht (ArGV 3, ChemV) am Arbeitsplatz zu beachten. DNEL werden von der Herstellerin oder vom Hersteller für Stoffe ab einer Produktionsmenge von ≥ 10 t abgeleitet und im Sicherheitsdatenblatt kommuniziert; beigefügte Expositionsszenarien (Art. 16 ChemV, SR 813.11) beschreiben konkrete Schutzmassnahmen zur Einhaltung. Für prioritäre gefährliche Stoffe legt ein Ausschuss der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zudem harmonisierte Referenz-DNEL fest.
Sicherheitsdatenblatt
Die erste Anlaufstelle ist der/die Hersteller/-in des Produkts: Er oder sie ist gesetzlich verpflichtet, alle sicherheitsrelevanten Informationen bereitzustellen und zu kommunizieren. Das zentrale Dokument dabei ist das Sicherheitsdatenblatt (SDB), das detaillierte Angaben zu Gefährdungen, Schutzmassnahmen, Lagerung und Entsorgung enthält. Die Kontaktangaben der Herstellerin oder des Herstellers finden sich in Abschnitt 1 des Sicherheitsdatenblatts oder direkt auf der Produktetikette. Ergänzend dazu stellt das SECO mit dem Online-Tool SICHEM eine praxisorientierte Hilfestellung zur Verfügung, mit der Betriebe die Risiken chemischer Produkte am Arbeitsplatz systematisch beurteilen und geeignete Schutzmassnahmen ableiten können.
Pflanzenschutzmittel
Die wichtigsten Informationen sind in der Broschüre des SECO/Arbeitsbedingungen «Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln» zu finden.
Biozide
Beim Umgang mit solchen biozidbehandelten Waren – etwa konservierte Farben oder Fassadenbeschichtungen – sind als Informationsquelle in erster Linie die Angaben auf der Produktetikette sowie im Sicherheitsdatenblatt massgebend. Diese enthalten die notwendigen Hinweise zu Schutzmassnahmen und einer sicheren Handhabung. Weiterführende Informationen zu behandelten Waren, einschliesslich der rechtlichen Abgrenzung zwischen behandelten Waren und eigentlichen Biozidprodukten, sind bei der Anmeldestelle Chemikalien zu finden.
Endokrine Disruptoren
Endokrine Disruptoren sind chemische Stoffe, die das Hormonsystem von Lebewesen stören und damit Fortpflanzung, Wachstum, Entwicklung, Verhalten etc. beeinträchtigen können. Im gemeinsamen Faktenblatt des BAG, BAFU, BLV, BLW, SECO und der Swissmedic finden Sie weitere Informationen dazu.
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FAQ - SICHEM
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu SICHEM.
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