Berichte zu spezifischen Fällen
Der NKP veröffentlicht einen Bericht, in dem er darlegt, ob die Eingabe in den Anwendungsbereich der Leitsätze fällt und ob er in dem betreffenden Fall tätig wird. Bietet er eine Mediation an und verfolgt gegebenenfalls spezifische Folgemassnahmen zu der von den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung oder den vom NKP ausgesprochenen Empfehlungen, veröffentlicht er auch diese Ergebnisse in Berichten.

In einer Vorprüfung entscheidet der NKP auf Basis der Angaben beider Parteien, ob der konkrete Fall in den Anwendungsbereich der Leitsätze fällt. Der NKP veröffentlicht einen Bericht über den Eintretens- oder Nichteintretensentscheid und begründet seine Entscheidung. Bietet er eine Mediation an und finden die Parteien gemeinsam eine Lösung für den Konflikt, veröffentlicht der NKP das Ergebnis in einem Bericht. Wird keine Einigung erzielt, gibt der NKP auch dies bekannt. Im Bericht kann der NKP zusätzlich Empfehlungen zur Umsetzung der OECD-Leitsätze formulieren. Falls der NKP spezifische Folgemassnahmen zu der von den Parteien abgeschlossenen Vereinbarung oder den vom NKP ausgesprochenen Empfehlungen durchführt, veröffentlicht er darüber ebenfalls einen Bericht. Der NKP stellt zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens fest, ob ein Unternehmen im Einklang mit den OECD-Leitsätzen gehandelt hat oder nicht.
Pendente Fälle
Abgeschlossene Fälle seit 2020
Fälle vor dem Jahr 2020
Fälle aller nationalen Kontaktpunkte
- OECD-Datenbank zu den Eingaben an alle NKP (nur in Englisch verfügbar)
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Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
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