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Biozidprodukte

Gemäss Biozidprodukteverordnung (VBP) dürfen Biozide nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen, registriert oder anerkannt sind. Die Anmeldestelle Chemikalien des BAFU, BAG und SECO koordiniert das Zulassungsprozedere. Das SECO ist eine der Beurteilungsstellen und fokussiert sich auf den Arbeitnehmerschutz.

Biozide - Flächendesinfektionsmittel

Definition und allgemeine Informationen

Biozidprodukte sind Stoffe oder Zubereitungen, die dazu bestimmt sind, Schadorganismen wie Insekten, Pilze, Bakterien, Nager oder Algen auf chemischem oder biologischem Weg zu bekämpfen, abzuschrecken oder unschädlich zu machen – nicht aber durch rein physikalische oder mechanische Einwirkung. Biozide lassen sich grob in vier Hauptgruppen unterteilen: Desinfektionsmittel, Materialschutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel und sonstige Biozidprodukte (z. B. Antifouling-Produkte, Flüssigkeiten für Einbalsamierung und Taxidermie).

Das SECO beurteilt das Risiko für Arbeitnehmende bei der Anwendung eines Biozidprodukts für konkret festgelegte Anwendungsarten. Dabei wird untersucht, wie stark und wie häufig Arbeitnehmende mit dem Produkt in Kontakt kommen und welche gefährlichen chemischen Eigenschaften es hat. Auf Basis dieser Beurteilung kontrolliert das SECO die Etikette, die Gebrauchsanleitung und das Sicherheitsdatenblatt des Produkts und korrigiert diese bei Bedarf.

Informationen für Hersteller/-innen und Importierende

Die Biozidprodukteverordnung (VBP) sieht verschiedene Zulassungsarten vor. Bei der Antragstellung muss die Herstellerin oder der Hersteller die geeignete Zulassungsart wählen. Die gemeinsame Anmeldestelle Chemikalien bietet hierzu umfangreiche Informationen.

Informationen für berufliche Verwenderinnen und Verwender

Da es sich bei Biozidprodukten in der Regel um gefährliche Chemikalien handelt, hat der Gesetzgeber ein Zulassungsverfahren für diese Produkte festgelegt. Dieses soll garantieren, dass die nötigen Anweisungen in Sicherheitsdatenblatt, Gebrauchsanweisung und auf der Etikette so gut und konkret sind, dass damit die Anforderungen an den Gesundheitsschutz erfüllt sind.

Weiterführende Informationen

Publikationen Pflanzenschutzmittel

23. September 2019

Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln

Die unsachgemässe Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist mit Gesundheitsgefahren verbunden. Die vorliegende Broschüre erläutert, wie sich Anwender und Anwenderinnen bei der regelmässigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtig schützen, um gesundheitsschädigende Auswirkungen zu vermeiden.

PDF4.41 MB

26. April 2017

Poster - Anwenderschutz - Sicheres Arbeiten mit Pflanzenschutzmitteln

Das vorliegende Poster erläutert, wie sich Anwender und Anwenderinnen bei der regelmässigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln richtig schützen, um gesundheitsschädigende Auswirkungen zu vermeiden.

PDF1.22 MB

Relevante Themen

Bundeshaus hinter Wasserfontänen

Allgemeine Informationen

Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte durchlaufen in der Schweiz ein behördliches Zulassungsverfahren. Das SECO prüft dabei die Risiken für Beschäftigte und legt die erforderlichen Schutzmassnahmen fest.

FAQ - Chemikalien - Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel

In der Schweiz dürfen Pflanzenschutzmittel deshalb nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese Risiken im Rahmen des Zulassungsverfahren geprüft worden sind und durch entsprechende Schutzmassnahmen kontrolliert werden können.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern