Europäische Freihandelsassoziation (EFTA)
Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association) wurde 1960 durch die Unterzeichnung der Stockholmer Konvention gegründet. Ursprüngliches Ziel dieser zwischenstaatlichen Organisation war es, im Handel unter den Mitgliedstaaten die Zölle auf Industrieerzeugnisse zu beseitigen. Heute dient die EFTA als Plattform für die gemeinsame Aushandlung von Freihandelsabkommen.

Informationen zum Freihandelsabkommen
Die gegenwärtigen EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Im Unterschied etwa zur EU ist die EFTA keine Zollunion. Dies bedeutet u.a., dass die einzelnen EFTA-Staaten ihre Zolltarife und andere aussenhandelspolitische Massnahmen grundsätzlich gegenüber nicht-EFTA-Staaten (Drittstaaten) eigenständig festlegen können.
Die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sind Mitglieder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Zur Umsetzung der EWR-Verpflichtungen wurden eine EFTA-Aufsichtsbehörde und ein EWR-Gerichtshof errichtet.
Schliesslich haben die EFTA-Staaten seit den 1990er Jahren die EFTA als Plattform für die gemeinsame Aushandlung von Freihandelsabkommen mit sog. Drittstaaten ausserhalb der EU genutzt.
Die EFTA-Konvention
Die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA, European Free Trade Association) wurde 1960 durch die Unterzeichnung der Konvention von Stockholm (EFTA-Konvention) gegründet. Die Unterzeichnerstaaten waren Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz. Später kamen Island (1970), Finnland (1986) und Liechtenstein (1991) hinzu. Dänemark, Grossbritannien, Österreich, Portugal, Schweden und Finnland gehören heute der EFTA nicht mehr an, da sie der Europäischen Union (EU) beigetreten sind. Die heutigen EFTA-Mitglieder sind Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Durch die Stockholmer Konvention haben die EFTA-Staaten unter sich eine Freihandelszone für den Warenverkehr im Sinne von Artikel XXIV des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) errichtet. Die vertraglichen Beziehungen zwischen den EFTA-Staaten haben sich lange Zeit auf den Handel mit Industriegütern beschränkt. Die Konvention ist in der Folge durch ein wirtschaftliches Integrationsabkommen für den Dienstleistungssektor im Sinne von Artikel V des Allgemeinen Abkommens über den Dienstleistungshandel (GATS) ergänzt worden.
Am 21.06.2001 unterzeichneten die EFTA-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz in Vaduz ein Abkommen zur Erneuerung der EFTA-Konvention.
Durch das in Vaduz unterzeichnete Abkommen wurde der EFTA-Gründungstext aus dem Jahre 1960 vollständig überarbeitet. Die revidierte EFTA-Konvention etabliert zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten Rechtsbeziehungen, welche mit jenen der sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahre 1999 vergleichbar sind. Neu gilt beispielsweise zwischen der Schweiz und den übrigen EFTA-Staaten die Personenfreizügigkeit (mit Sonderregelungen für den Personenverkehr Schweiz - Liechtenstein). Mit dem Abkommen von Vaduz sind zudem Regelungen für den Handel mit Dienstleistungen, den Kapitalverkehr und den Schutz des Geistigen Eigentums in die EFTA-Konvention aufgenommen worden.
Das Abkommen zur Änderung der EFTA-Konvention ist am 01.06.2002 in Kraft getreten, zeitgleich mit den sieben sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU aus dem Jahre 1999. Die EFTA-Konvention wird seither regelmässig angepasst, insbesondere um den Entwicklungen bei den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Änderung der bilateralen sektoriellen Abkommen von 1999, mögliche neue Verträge) Rechnung zu tragen. Ziel ist eine möglichst parallele Weiterentwicklung der Vertragsbeziehungen zwischen den EFTA-Staaten untereinander und zwischen den EFTA-Staaten und der EU (bilaterale sektorielle Abkommen Schweiz - EU, EFTA-Konvention, EWR).
Die EFTA-Drittlandpolitik
Die EFTA-Staaten verhandeln seit Anfang der Neunziger Jahre Freihandelsabkommen mit Ländern ausserhalb der Europäischen Union. In einer ersten Phase versuchten die EFTA-Staaten auf diesem Weg die Diskriminierungen gegenüber der Europäischen Union zu vermeiden, die mittels «Europa-Abkommen» eine paneuropäische Freihandelszone errichtete. In dieser Phase wurden prioritär Abkommen mit zentral- und osteuropäischen Ländern abgeschlossen. In der Mitte der Neunziger Jahre schloss die EFTA schwerpunktmässig Abkommen mit Mittelmeer-Ländern ab. Dies mit dem Ziel einer Teilnahme an der euromediterranen Freihandelszone im Rahmen des Barcelona-Prozesses der EU. Die EFTA-Staaten leisten so auch ihren Beitrag an die Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit im euromediterranen Raum.
Angesichts der Tatsache, dass Freihandelsabkommen in der Weltwirtschaft an Bedeutung gewonnen haben, begannen die EFTA-Staaten Ende der Neunziger Jahre, ihre Freihandelspolitik auf potentielle Partner weltweit auszudehnen. Die EFTA-Staaten gehörten zu den ersten europäischen Staaten, welche Freihandelsbeziehungen mit asiatischen Ländern aufgenommen hatten. Derzeit verfügt die EFTA über ein Netzwerk von 35 Freihandelsabkommen. Eine Reihe von Verhandlungen sind zur Zeit im Gang bzw. in Vorbereitung
Ausserdem haben die EFTA-Staaten Zusammenarbeitserklärungen mit verschiedenen Drittstaaten unterzeichnet. Diese Erklärungen sehen typischerweise die Einsetzung eines gemischten Ausschusses vor, welcher in der Regel alle 12 bis 24 Monate zusammenkommt. Solche Erklärungen können zu einem späteren Zeitpunkt in Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen münden.
Die EFTA-Staaten werden für die Verhandlungen und die Anwendung der EFTA-Freihandelsabkommen und Zusammenarbeitserklärungen vom EFTA-Sekretariat unterstützt.
Europäischer Wirtschaftsraum
Bereits bei der Gründung der EFTA war die Regelung der Beziehungen zwischen der Europäischen Union (EU, damals Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, EWG) und den EFTA-Staaten eines der Ziele der Organisation. Eine erste wichtige Etappe wurde 1972 erreicht, als die EFTA-Staaten individuell Freihandelsabkommen mit der EWG abschlossen.
Ab Mitte der 80er Jahre erhöhte sich der wirtschaftliche Integrationsgrad innerhalb der EU, insbesondere dank der Umsetzung des Binnenmarktprogramms (Realisierung der 4 Freiheiten: freier Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr). Um die möglichst weitgehende Teilnahme der EFTA-Staaten am EU-Binnenmarkt zu ermöglichen, handelten die EFTA-Staaten und die EU das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) aus. Ausser der Schweiz haben alle EFTA-Staaten das EWR-Abkommen ratifiziert. Finnland, Österreich und Schweden sind kurz darauf der EU als Vollmitglieder beigetreten. Der Beitritt der Schweiz zum EWR-Abkommen wurde 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Seither hat die Schweiz mit der EU eine Reihe von bilateralen sektoriellen Abkommen ausgehandelt. Vertragsstaaten des EWR-Abkommens sind heute die 27 EU-Mitgliedstaaten einerseits und Norwegen, Island und Liechtenstein (die sog. EWR-EFTA-Staaten) anderseits.
Das EWR-Abkommen wird regelmässig an die Entwicklung des relevanten EU-Rechts (sog. Acquis communautaire) angepasst. Darüber hinaus gewährleistet die Eigenschaft als EFTA-Mitglied der Schweiz den Status als Beobachterin im EFTA-Pfeiler des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Dies ermöglicht es der Schweiz, die Entwicklung des EWR- und des EU-Rechts (Acquis communautaire) aus der Nähe zu verfolgen.
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Medienmitteilungen
Relevante Themen

Freihandelspartner der Schweiz
Liste aller Freihandelspartner der Schweiz mit den rechtlichen Grundlagen pro Land.

Dienstleistungshandel
Die Schweiz verfolgt ihre Aussenwirtschaftspolitik im Dienstleistungsbereich über die Welthandelsorganisation (WTO-GATS), sowie über sektorspezifische Abkommen mit europäischen Partnern und Freihandelsabkommen mit anderen wichtigen Handelspartnern.

Inhalt der Freihandelsabkommen
Ein FHA erleichtert und fördert Handel durch Abbau von Barrieren; Schweizer Abkommen sind thematisch breit.

Ständige Mission der Schweiz bei der WTO und EFTA
Die Mission vertritt die Interessen der Schweiz in den in Genf ansässigen internationalen Wirtschaftsorganisationen. Sie ergänzt die Arbeit der Ständigen Mission bei der UNO.
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