Chile
Freihandelsabkommen, in Kraft seit dem 01.12.2004

Informationen zum Freihandelsabkommen
Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Chile ist am 1. Dezember 2004 in Kraft getreten. 2024 haben die EFTA-Staaten und Chile Verhandlungen über einen Modernisierung abgeschlossen. Das modernisierte Abkommen ist am 1. Juni 2026 in Kraft getreten.
Durch die Modernisierung des Abkommens werden künftig beinahe alle Schweizer Exporte nach Chile zollbefreit (99.99%). Das Abkommen deckt nun auch Finanzdienstleistungen ab. Zudem wird es um Bestimmungen zu KMUs und elektronischen Handel ergänzt und die Ursprungsregeln wurden auf den neusten Stand gebracht. Weiter garantiert das FHA neu den Schutz von wichtigen schweizerischen geographischen Angaben (GIs) und deckt neu alle Rechte des geistigen Eigentums und deren Durchsetzung ab. Das Abkommen konnte zudem mit einem umfassenden und modernen Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung ergänzt werden.
Mit der Modernisierung wird das Abkommen ein modernes und sehr ambitioniertes FHA.
Medienmitteilungen
Bundesrat genehmigt Modernisierung des Freihandelsabkommens mit Chile
26.02.2025
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Die Schweiz verfolgt ihre Aussenwirtschaftspolitik im Dienstleistungsbereich über die Welthandelsorganisation (WTO-GATS), sowie über sektorspezifische Abkommen mit europäischen Partnern und Freihandelsabkommen mit anderen wichtigen Handelspartnern.

Inhalt der Freihandelsabkommen
Ein FHA erleichtert und fördert Handel durch Abbau von Barrieren; Schweizer Abkommen sind thematisch breit.
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Welthandel / Ressort Freihandelsabkommen/EFTA
Holzikofenweg 36
3003 Bern