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MERCOSUR

Freihandelsabkommen, unterzeichnet am 16.09.2025.

MERCOSUR Flagge

Informationen zum Freihandelsabkommen

Die EFTA- und Mercosur-Staaten haben die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen am 2. Juli 2025 nach acht Jahren abgeschlossen und am 16. September 2025 unterzeichnet.

Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) mit Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) hätte eine grosse wirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Die Schweiz verfügt nur über einen begrenzten Binnenmarkt. Um Wachstum und somit Wohlstand garantieren zu können, ist Zugang zu anderen Märkten für unsere Unternehmen und damit für Schweizer Arbeitsplätze sehr wichtig. Mercosur ist mit seinen 270 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern bereits ein wichtiger Zielmarkt mit grossem Wachstumspotential für die Schweizer Exportwirtschaft. 2024 betrugen Schweizer Warenexporte in die Mercosur-Staaten mehr als 4 Milliarden Franken, importiert wurden Waren im Wert von 762 Millionen Franken (jeweils ohne Gold).

Mit dem Abkommen würden rund 96 % der Schweizer Ausfuhren in die Mercosur-Staaten nach Ablauf der Zollabbaufristen vollständig zollbefreit. Angesichts der hohen Zölle der Mercosur-Staaten könnte ein Freihandelsabkommen beachtliche Zolleinsparungen von mehr als 155 Millionen Franken pro Jahr ermöglichen. Das ist neben den Abkommen mit der EU und mit China das grösste Zolleinsparungspotential aller Schweizer Freihandelsabkommen und bewegt sich etwa in demselben Rahmen wie das Abkommen mit Indien.

Im Gegenzug gewährt die Schweiz Mercosur für sensible Produkte im Agrarbereich insgesamt 25 bilaterale Kontingente. Die meisten Kontingente sind klein (<2 % des Gesamtkonsums) oder der Umfang der Konzessionen entspricht den momentanen Importen. Sie sind daher für die Schweizer Landwirtschaft verkraftbar. Die Bundesverwaltung war diesbezüglich in regelmässigem Kontakt mit Vertretern der Schweizer Landwirtschaft.
Neben Zollschranken würden durch das Abkommen unter anderem auch technische Handelshemmnisse abgebaut, der Marktzugang für schweizerische Dienstleistungserbringer erleichtert und die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen generell gestärkt. So würde das Abkommen eine Schlechterstellung gegenüber der EU verhindern, welche 2024 ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten abgeschlossen hat.

Das Abkommen enthält auch ein umfassendes Kapitel zu Handel und nachhaltiger Entwicklung sowie eine Zusatzvereinbarung mit zusätzlichen Verpflichtungen zum Schutz der Wälder und der biologischen Vielfalt sowie zur nachhaltigen Landwirtschaft.

Nächste Schritte

Der Bundesrat hat die Botschaft zum Abkommen im Februar 2026 verabschiedet. Das Parlament wird sich in den Sommer- und Herbstsessionen 2026 damit befassen.

Factsheets

Medienmitteilungen

Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA- und Mercosur-Staaten

2. Juli 2025

Bundesrat verabschiedet Botschaft zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA‑Staaten und Mercosur

25. Februar 2026

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Inhalt der Freihandelsabkommen

Ein FHA erleichtert und fördert Handel durch Abbau von Barrieren; Schweizer Abkommen sind thematisch breit.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Welthandel / Ressort Freihandelsabkommen/EFTA
Holzikofenweg 36
3003 Bern