Gegenstände des täglichen Bedarfs und Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften
Die Einfuhr von Alltags- und Spezialprodukten wie Kosmetika, Kinderartikeln, Waffen, PSA, Sprengstoffen, Feuerwerk sowie Edelmetallen und Uhren unterliegt in der Schweiz klaren Vorgaben. Je nach Produkt gelten spezifische Bewilligungen, Kontrollen und Zuständigkeiten der Behörden.
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Gegenstände des täglichen Bedarfs
Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften
Waffen
Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Sprengstoffe für zivile Zwecke und Feuerwerk
Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).
Edelmetalle und Uhren
Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.
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Relevante Themen

Portal der Schweizer Produktevorschriften
Dieses Portal gibt einen Überblick über die Schweizer Produktevorschriften, welche beim Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu beachten sind.
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Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
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