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Gegenstände des täglichen Bedarfs und Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften

Die Einfuhr von Alltags- und Spezialprodukten wie Kosmetika, Kinderartikeln, Waffen, PSA, Sprengstoffen, Feuerwerk sowie Edelmetallen und Uhren unterliegt in der Schweiz klaren Vorgaben. Je nach Produkt gelten spezifische Bewilligungen, Kontrollen und Zuständigkeiten der Behörden.

Spielzeuge und verschiedene Kosmetikprodukte, nebeneinander angeordnet.

Gegenstände des täglichen Bedarfs

Sonstige Produkte mit sektoriellen Vorschriften

Waffen

Die Einfuhr von Waffen in die Schweiz ist, je nach Fall, entweder verboten oder unterliegt der Genehmigung durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Webseite des SECO zu PSA

Sprengstoffe für zivile Zwecke und Feuerwerk

Die Einfuhr von Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen in die Schweiz unterliegt der Kontrolle durch das Bundesamt für Polizei (fedpol).

Edelmetalle und Uhren

Die Vorschriften hinsichtlich des Feingehalts, der Bezeichnung, der Kennzeichnung und der Zusammensetzung nach Artikel 1 bis 3 und 5 bis 21 des Bundesgesetzes über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren sind in jedem Fall einzuhalten. Für diese Vorschriften ist die Eidgenössische Zollverwaltung verantwortlich.

Relevante Themen

Lose Holzbuchstaben auf einem Tisch; im Vordergrund ist das Wort ‚Regulation‘ gelegt.

Portal der Schweizer Produktevorschriften

Dieses Portal gibt einen Überblick über die Schweizer Produktevorschriften, welche beim Inverkehrbringen von Produkten in der Schweiz zu beachten sind.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern