Gesamtarbeitsverträge
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen für die einzelnen Arbeitsverhältnisse. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Geltungsbereich eines GAV auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden einer Branche ausweiten, auch auf Nichtmitglieder der beteiligten Verbände.
Grundlagen und weitere Informationen
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
Gesamtarbeitsverträge Bund
Allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (GAV) - Bundesratsbeschlüsse
Gesamtarbeitsverträge Basel-Landschaft
Kantonale Beschlüsse Basel-Landschaft vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Basel-Stadt
Kantonale Beschlüsse Basel-Stadt vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Freiburg
Kantonale Beschlüsse Freiburg vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Genf
Kantonale Beschlüsse Genf vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Tessin
Kantonale Beschlüsse Tessin vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Waadt
Kantonale Beschlüsse Waadt vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Wallis
Kantonale Beschlüsse Wallis vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Gesamtarbeitsverträge Zürich
Kantonale Beschlüsse Wallis vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF genehmigt.
Kontakt
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern