Gesamtarbeitsverträge: Grundlagen und weitere Informationen
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen für die einzelnen Arbeitsverhältnisse. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich der Geltungsbereich eines GAV auf alle Arbeitgeber und Arbeitnehmenden einer Branche ausweiten, auch auf Nichtmitglieder der beteiligten Verbände.
Was ist ein Gesamtarbeitsvertrag?
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und stellt Bestimmungen auf, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Geltungsbereich eines GAV auf alle Arbeitgeber und alle Arbeitnehmenden einer Branche ausgeweitet werden, auch auf Nichtmitglieder der vertragsschliessenden Verbände.
Ein GAV enthält in der Regel normative Bestimmungen über Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrags, etwa zu Lohn, Lohnfortzahlung bei Arbeitsverhinderung, Ferien, Arbeitszeit oder Kündigung, und regelt die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich sowie die Kontrolle und Durchsetzung dieser Bestimmungen.
Die normativen Bestimmungen eines GAV werden mit seinem Inkrafttreten fester Bestandteil des Einzelarbeitsvertrags. Sie gelten direkt für alle Arbeitnehmenden, die selbst Mitglied eines der vertragsschliessenden Verbände sind, sofern der Arbeitgeber ebenfalls am GAV beteiligt ist. Die beteiligten Arbeitgeber wenden den GAV gewöhnlich aber auch für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmende an.
Der GAV wird meistens für eine bestimmte Laufzeit abgeschlossen. Während dieser Laufzeit besteht für beide Seiten eine Friedenspflicht.
Auf Verlangen der vertragsschliessenden Verbände und sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können die zuständigen Behörden auf Bundes- und Kantonsebene den Geltungsbereich von GAV auf alle Arbeitgeber sowie alle Arbeitnehmenden einer Branche ausweiten, auch auf diejenigen, die keinem Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverband angehören.
Dieses Verfahren ist durch das Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen geregelt.
Am 1. Juli 2025 waren schweizweit 83 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 30. Juni 2025 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 42 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 18 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 58 Verfahren (41 auf Bundes- und 17 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, ZWiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Bei 2 Verfahren (1 auf Bundes- und 1 auf Kantonsebene) wurden neue Grundbeschlüsse für allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2025 waren auf Bundesebene 47 und auf kantonaler Ebene 36 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene waren diesen (am 1. Juli 2024) insgesamt ungefähr 74'000 Arbeitgeber und 1'126'789 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betraf es 8’565 Arbeitgeber und 71’741 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 38'977 Arbeitgeber und rund 761’208 Arbeitnehmende.
Am 1. Juli 2024 waren schweizweit 76 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 30. Juni 2024 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 37 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 22 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 54 Verfahren (34 auf Bundes- und 20 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Bei 5 Verfahren (3 auf Bundes- und 2 auf Kantonsebene) wurden GAV, die neu ausgehandelt wurden für allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2024 waren auf Bundesebene 45 und auf kantonaler Ebene 31 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene waren diesen (am 1. Juli 2024) insgesamt ungefähr 72'000 Arbeitgeber und 1'090'640 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betraf es 5'940 Arbeitgeber und 48'180 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 42'210 Arbeitgeber und rund 797'500 Arbeitnehmende.
Am 1. Juli 2023 waren schweizweit 82 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 7 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 30. Juni 2023 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 40 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 25 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 7 Verfahren (2 auf Bundes- und 5 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 58 Verfahren (38 auf Bundes- und 20 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse.
Am 1. Juli 2023 waren auf Bundesebene 45 und auf kantonaler Ebene 37 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene waren diesen (am 1 Juli 2023) insgesamt 71'847 Arbeitgeber und 1'041’710 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betraf es 8'909 Arbeitgeber und 70'459 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 37'177 Arbeitgeber und rund 681'174 Arbeitnehmende.
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2022 waren schweizweit 80 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 30. Juni 2022 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 28 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 18 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (7 auf Bundes- und 2 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 37 Verfahren (21 auf Bundes- und 16 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse.
Auf Kantonsebene wurde erstmals ein GAV per il settore degli autotrasporti allgemeinverbindlich erklärt. Auf Bundesebene wurde ein GAV für den Garten- und Landschaftsbau der Kantone Freiburg, Neuenburg, Jura und Berner Jura, ein GAV für das Naturstein-Handwerk und die Naturstein-Industrie sowie ein Kollektivvertrag für die vorzeitige Pensionierung im Schweizerischen Naturstein-Handwerk und in der Naturstein-Industrie erstmals allgemeinverbindlich erklärt.
Am1. Juli 2022 waren auf Bundesebene 43 und auf kantonaler Ebene 37 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’790 Arbeitgeber und 1'070’104 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 8’545 Arbeitgeber und 56’069 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 34’345 Arbeitgeber und rund 713'174 Arbeitnehmende.
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2021 waren schweizweit 84 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 20 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 19 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (3 auf Bundes- und 6 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 30 Verfahren (17 auf Bundes- und 13 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Auf Kantonsebene sind erstmals ein GAV für das Ofenbau- und Chemininéebaugewerbe des Kantons Wallis und ein GAV per gli ingegneri, gli architetti e le professioni affini des Kantons Tessin allgemeinverbindlich erklärt. Auf Bundesebene wurde kein GAV erstmals allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2021 waren auf Bundesebene 44 und auf kantonaler Ebene 40 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’805 Arbeitgeber und 1'050’657 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 7’736 Arbeitgeber und 50’331 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 34’345 Arbeitgeber und rund 713’174 Arbeitnehmende.
Neun neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2020 waren schweizweit 79 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 9 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2019 und dem 30. Juni 2020 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 25 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 20 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 9 Verfahren (3 auf Bundes- und 6 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 36 Verfahren (22 auf Bundes- und 14 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurde auf Bundesebene ein GAV des professionnels de l’automobile du Jura et du Jura bernois. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV TI per il commercio al dettaglio allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2020 waren auf Bundesebene 46 und auf kantonaler Ebene 33 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 66’111 Arbeitgeber und 1’006’366 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 6’999 Arbeitgeber und 51’669 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’630 Arbeitgeber und rund 694’041 Arbeitnehmende.
Fünf neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2019 waren schweizweit 74 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV)in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 5 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2018 und dem 30. Juni 2019 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 43 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 20 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 5 Verfahren (2 auf Bundes- und 3 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 58 Verfahren (41 auf Bundes- und 17 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurde auf Bundesebene ein GAV für die Netzinfrastruktur-Branche. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV für Architektur- und Ingenieursbüros im Kanton Waadt allgemeinverbindlich erklärt.
Am 1. Juli 2019 waren auf Bundesebene 46 und auf kantonaler Ebene 28 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 67’045 Arbeitgeber und 1’016’417 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 4’450 Arbeitgeber und 37’115 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMV) im Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’043 Arbeitgeber und rund 690’641 Arbeitnehmende.
Sechs neue Gesamtarbeitsverträge für allgemeinverbindlich erklärt
Am 1. Juli 2018 waren schweizweit 68 allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge (GAV) in Kraft. Im vergangenen Jahr sind 6 neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt worden.
Der Bundesrat hat zwischen dem 1. Juli 2017 und dem 30. Juni 2018 auf Antrag der vertragschliessenden Parteien hin in 33 Verfahren GAV auf Bundesebene für allgemeinverbindlich erklärt. In derselben Zeitspanne wurden auf kantonaler Ebene in 19 Verfahren GAV für allgemeinverbindlich erklärt und vom Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt. Bei 6 Verfahren (3 auf Bundes- und 3 auf Kantonsebene) wurden neu ausgehandelte GAV für allgemeinverbindlich erklärt. Bei 46 Verfahren (30 auf Bundes- und 16 auf Kantonsebene) handelte es sich um Verlängerungs-, Wiederinkraftsetzungs- oder Änderungsbeschlüsse. Erstmals allgemeinverbindlich erklärt wurden auf Bundesebene ein GAV für Tankstellenshops und ein GAV für die Contact- und Callcenter-Branche. Auf Kantonsebene ist erstmals ein GAV für die Forstwirtschaft im Kanton Freiburg allgemeinverbindlich.
Am 1. Juli 2018 waren auf Bundesebene 44 und auf kantonaler Ebene 24 allgemeinverbindliche GAV in Kraft (siehe Tabelle). Auf Bundesebene sind diesen insgesamt 66'744 Arbeitgeber und 933’061 Arbeitnehmende unterstellt. Auf Kantonsebene betrifft es 3’733 Arbeitgeber und 23’420 Arbeitnehmende. Die bedeutendsten allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind der GAV für den Personalverleih, der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) sowie der Landesmantelvertrag (LMVim Bauhauptgewerbe. Sie allein betreffen rund 33’000 Arbeitgeber und rund 625’000 Arbeitnehmende.
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber.
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