FAQ zur Innotourförderung
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Innotour. Die FAQ geben einen schnellen Überblick über Förderbedingungen, Ablauf und Anforderungen und unterstützen Sie dabei, Ihr Fördergesuch vorzubereiten.

Gesuchseinreichung
Nein, Gesuche können, solange Mittel verfügbar sind, laufend eingereicht werden. Es gibt keine Eingabefristen.
Es können auch Gesuche für Projekte eingereicht werden, die bereits gestartet sind. Bereits angefallene Kosten können, sofern sie in einem verhältnismässigen Rahmen anfallen, auch rückwirkend über Innotour finanziert werden. Die Gesuchstellerin trägt das Risiko, dass für die bereits entstandenen Kosten keine Finanzhilfe gewährt wird. Wichtig ist ausserdem, dass Projekte spätestens sechs Monate nach Zusicherung der Finanzhilfe begonnen werden müssen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Projekt die Innotour-Kriterien erfüllt, können Sie eine Anfrage (bestenfalls direkt schon mit einem Projektbeschrieb) an tourismus@seco.admin.ch schicken - eine für Innotour zuständige Person wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Hier finden Sie eine Übersicht mit bereits geförderten Projekten.
Das Finanzhilfegesuch muss rechtsgültig von Hand unterschrieben und per Post an SECO Tourismuspolitik, Holzikofenweg 36, 3003 Bern geschickt werden. Die weiteren Unterlagen (Projektbeschrieb etc.) müssen in elektronischer Form an tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.
Die Merkblätter mit Hilfestellungen und weiterführenden Informationen finden Sie hier.
Sobald das Gesuch vollständig ist und keine Rückfragen seitens des SECO mehr erfolgen, dauert es im Normalfall bis zu zwei Monate bis zum Entscheid über die Finanzhilfe.
Voraussetzungen bezüglich Kosten- und Finanzierungsübersicht
Hier finden Sie ein Merkblatt sowie ein exemplarisches Beispiel einer Kosten- und Finanzierungsübersicht. Es ist den Gesuchstellenden aber freigestellt, die Kosten- und Finanzierungsübersicht auch anders darzustellen.
- Finanzielle Leistungen sind «Cash»-Beiträge der Gesuchstellenden und deren Projektpartner für den Bezug externer Leistungen. Entstehen bei den Gesuchstellenden im Zusammenhang mit dem Projekt zusätzliche Arbeitskosten (Pensenerhöhung oder Einstellen neuer Mitarbeitenden, die ausschliesslich für das Projekt arbeiten), welche von den Gesuchstellenden finanziert werden, so handelt es sich ebenfalls um finanzielle Eigenleistungen. Die Gesuchstellenden und ihre Projektpartner müssen mindestens 10% der Gesamtkosten als finanzielle Eigenleistungen in das Projekt einbringen.
- Nicht-finanzielle Leistungen sind Arbeitsleistungen der Gesuchstellenden und deren Projektpartner für das Projekt, die im Rahmen bestehender Arbeitspensen abgewickelt werden.
Nein, wichtig ist jedoch, dass insgesamt mindestens 10% der anrechenbaren Gesamtkosten in Form von finanziellen Leistungen in das Projekt eingebracht werden. Ein substantieller Teil davon muss von der Tourismusbranche stammen.
Für Innotour nicht anrechenbare Kosten umfassen Infrastrukturkosten, Betriebskosten, reine Werbemassnahmenkosten sowie Reserven. Veranstaltungskosten sind grundsätzlich auch nicht anrechenbar, wobei Kosten für Veranstaltungen, die den Wissenstransfer der Projektergebnisse fördern, in beschränkten Rahmen auch als anrechenbar eingestuft werden können.
Innotour-Gelder dürfen nicht in nicht anrechenbare Kosten fliessen. Diese müssen gänzlich von den Projektträgern oder Dritten finanziert werden. Die Finanzierung muss nachgewiesen werden.Aufgrund der Prioritätenordnung ist eine Förderung neu nur noch ab einem anrechenbaren Projektvolumen von 200'000 Franken möglich. Einen Maximalbetrag gibt es nicht. Weitere Informationen zur Prioritätenordnung finden Sie hier.
Allgemeine Voraussetzungen
Überbetrieblichkeit aus Innotour-Sicht bedeutet eine Kooperation aus mind. drei Akteure aus zwei verschiedenen Destinationen. RTA-Regionen (Regional Tourism Alliance) können alleine einen Antrag stellen.
Einzelbetriebliche Subventionen sind nicht möglich. Vorhaben müssen auf überbetrieblicher Ebene geplant und umgesetzt werden. Überbetrieblich im Sinne von Innotour bedeutet, dass mindestens zwei Betriebe unterschiedlicher Wirtschaftsklassen (vgl. https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/industrie-dienstleistungen/nomenklaturen/noga.html) oder eine grössere Anzahl von Betrieben derselben Wirtschaftsklasse (z.B. Hotelbetriebe) zusammenarbeiten und die Geschäftsbeziehung über eine übliche wiederkehrende Kunden- und Lieferantenbeziehung hinausgeht.
Aufgrund der Prioritätenordnung gilt zusätzlich: Projekte, die ausschliesslich innerhalb einer einzelnen Destination umgesetzt werden, können nicht mehr gefördert werden. Es ist eine Kooperation von Akteuren aus mindestens drei verschiedenen Destinationen erforderlich. Unter einer Destination wird das Zuständigkeitsgebiet einer Destination Management Organisation (DMO) verstanden. Regional Tourism Alliances (RTA-Regionen) können nach wie vor auch ohne weitere Projektpartner einen Antrag stellen.
Zentral ist, dass touristische Partner massgeblich am Projekt beteiligt sind (sowohl bei der Planung als auch bei der Umsetzung) und das Projekt entsprechend auch mitfinanzieren. Grundsätzlich sollten Gesuche von touristischen Akteuren eingereicht werden. Wenn dies in begründeten Fällen nicht möglich ist, ist es zwingend, dass ein Mandatierungsschreiben der touristischen Partner eingereicht wird und die Rolle der einzelnen Partner sowie die überbetriebliche Struktur und Projektorganisation klar aufgeführt werden. Im Rahmen der Projektumsetzung wird bei Projekten, die nicht von einem Tourismusakteur eingereicht werden, zudem verlangt, dass die Berichterstattung zum Projekt jeweils auch von einem beteiligten Tourismusakteur signiert wird.
Lokale oder regionale Projekte müssen den Kriterien von Modellvorhaben des Bundes entsprechen und somit für die ganze Schweiz Modellcharakter haben. Solche Vorhaben sollen national als Beispiele wirken und dadurch den Nachahmungswettbewerb stimulieren und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz als Tourismusland beitragen (vgl. Merkblatt).
Wichtig ist hier, dass lokale und regionale Projekte den kantonalen tourismuspolitischen Leitbildern oder Strategien entsprechen müssen. Eine entsprechende Stellungnahme des zuständigen Kantons muss beim SECO eingereicht werden. Lokal bzw. regional ist ein Projekt aus Innotour-Sicht dann, wenn es ausschliesslich in einem Kanton umgesetzt wird. Wird das Projekt in mindestens zwei Kantonen umgesetzt, ist es ein Projekt von nationaler Ausrichtung.
Weitere Förderinstrumente des Bundes
Innotour und NRP sind komplementäre Instrumente. In Ausnahmefällen können Projekte auch durch beide Instrumente gefördert werden. Dafür muss das Projekt den Fördergrundsätzen von Innotour und der NRP entsprechen und in den sachlichen Geltungsbereich beider Instrumente fallen. Zudem muss das Projekt inhaltlich und/oder zeitlich in Teilprojekte aufgeteilt werden. Die Beiträge von Innotour und der NRP (Bundesbeitrag) dürfen ausserdem zusammen höchstens 50% der Gesamtkosten betragen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt.
Die Rolle von Schweiz Tourismus am Projekt muss detailliert ausgewiesen werden.
Die Leistungen von Schweiz Tourismus (finanziell und nicht-finanziell) sind Bundesmittel. Der Bundesmittelanteil (Innotour + Leistungen von Schweiz Tourismus und allfälliger weiterer Bundesmittel) darf höchstens 50% der Gesamtkosten betragen.
Innotour fördert ausschliesslich Projekte im Schweizer Tourismus, Innosuisse kennt keine solche thematische Abgrenzung. Innotour unterstützt keine reinen Forschungsprojekte, sondern nur Projekte mit einem klaren praxisorientierten Output. Innosuisse legt den Fokus auf wissenschaftsbasierte Innovationen.
Alle Förderinstrumente der Standortförderung des Bundes finden Sie hier.
Durchführung des Projekts / Berichterstattung
Nein, es gibt keine Vorlage. Im Merkblatt zur Berichterstattung finden Sie alle relevanten Informationen.
Projektanpassungen müssen zwingend mit dem SECO abgesprochen und vom SECO bewilligt werden. Wichtig ist, dass klar aufgezeigt wird, welchen Mehrwert die Anpassung für das Projekt bringt und welche Auswirkungen die Projektänderung auf den Projektverlauf und das Budget hat. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt.
Alle Informationen zum Wirkungsbericht finden Sie hier.
In der Verfügung sind alle Informationen zur Rechnungsstellung aufgelistet. Bitte die Rechnung mit der angegebene Referenz-Nummer an Staatssekretariat für Wirtschaft SECO c/o DLZ FI EFD, 3003 Bern senden. Sie haben auch die Möglichkeit die Rechnung direkt digital zu übermitteln: www.e-rechnung.admin.ch
Die gewährte Finanzhilfe ist ein Maximalbeitrag, es wird keine zusätzliche MWST ausbezahlt. Ob auf die Verwendung der Mittel Mehrwertsteuern anfallen, kann aber erst nach der Deklaration der Mittelverwendung beurteilt werden. Bei diesbezüglichen Fragen oder im konkreten Anwendungsfall empfehlen wir, sich direkt an die ESTV zu wenden: mwst@estv.admin.ch.
Meldungen zu schädigendem Verhalten bei Subventionsempfängern nimmt die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) gerne entgegen. Hierfür steht eine eigens geschaffene, gesicherte externe Plattform zur Verfügung. Dort können Whistleblower Informationen anonym und geschützt mitteilen und Beilagen hochladen.
Link zur Plattform: https://www.efk.admin.ch/whistleblowing/.
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Kontakt
Direktion für Standortförderung
Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern