Innotour Förderangebot
Sie haben eine Idee für ein innovatives Tourismusprojekt und möchten wissen, ob Innotour die passende Förderung bietet? Auf dieser Seite finden Gesuchstellende alle relevanten Informationen zu Innotour: Von der Ausarbeitung einer ersten Projektidee über die Gesuchseinreichung und Beurteilung bis hin zur Umsetzung und zum erfolgreichen Projektabschluss.
Alles beginnt mit einer Projektidee
In einem ersten Schritt werden eine Projektskizze und ein Budgetbeschrieb erarbeitet. Anschliessend empfiehlt es sich, zu prüfen, ob Ihr Vorhaben die Voraussetzungen für eine Förderung durch Innotour erfüllt. Ein Blick in die Datenbank mit den bereits geförderten Projekten hilft bei der Orientierung und bietet zusätzliche Inspiration.

Wir helfen bei Bedarf...
Das Projekt (Projektskizze & Budget) kann vor offizieller Einreichung für eine Vorprüfung ans SECO tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.
Weiter besteht die Möglichkeit eines Vorgesprächs mit dem SECO. In der Regel finden Vorgespräche in Anwesenheit von mitfinanzierenden Tourismusakteuren statt.
Offizielle Gesuchseinreichung: So wird's gemacht
Formular Gesuchseinreichung
Das Finanzhilfegesuch muss vollständig ausgefüllt sein. Das Gesuchsformular erfordert eine rechtsgültige Unterschrift*, ist von Hand zu unterschreiben und im Original per Post an folgende Adresse zu senden:
SECO Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern
Die restliche Projektdokumentation soll in digitaler Form an tourismus@seco.admin.ch gesendet werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Zielsetzungen und Dimensionen der geförderten Projekte verzichtet das SECO aber darauf, fixe Vorgaben im Sinne eines Templates zu machen.
Als Hilfestellung zur Erstellung des Budgets wurde vom SECO eine Schritt für Schritt Anleitung zu den Kosten und der Finanzierung zusammen mit einem exemplarischen Beispiel einer Kosten- und Finanzierungsdarstellung erstellt. Zudem finden Sie weitere Merkblätter, die für die Einreichung des Finanzhilfegesuchs hilfreich sind.
Innotour Prüfverfahren
Prüfung der Vollständigkeit

Im Rahmen des Vorverfahrens überprüft das SECO, ob das eingereichte Finanzhilfegesuch alle notwendigen Unterlagen enthält.
Prüfung der rechtlichen Anforderungen
Sobald das Vorverfahren abgeschlossen ist, wird das Finanzhilfegesuch durch das SECO auf seine Konformität mit den gesetzlichen Grundlagen hin geprüft. Bei lokalen und regionalen Vorhaben (sogenannte Modellvorhaben) werden die Stellungnahmen der direkt betroffenen Kantone berücksichtigt.
Je nach Vorhaben nimmt das Prüfverfahren unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. In der Regel ist mit 1 bis 2 Monaten zu rechnen.
Entscheid SECO
Die Gesuchstellenden erhalten seitens SECO einen positiven oder negativen Entscheid.
Wie geht es weiter, wenn das SECO eine Finanzhilfe gewährt?
Verfügung

Mittels Verfügung wird eine Finanzhilfe für das Projekt gewährt. Darin ist die Höhe der Finanzhilfe, die damit verknüpften Auflagen und Bedingungen sowie der Zeitplan der Zwischen- und Schlussberichterstattung aufgeführt. Diese Zeitfenster sind einzuhalten. Sollte es im Projekt zu Verzögerungen kommen, sind die Gesuchstellenden angehalten, das SECO umgehend zu informieren.
Publikation Ihres Innotour Projektes
Die unterstützten Projekte werden einheitlich auf der Innotour-Website präsentiert. Die Inhalte für das Projektporträt werden von den Gesuchstellenden über ein Word-Dokument bereitgestellt.
Regelmässige Berichterstattungen
Zwischen- und Schlussberichterstattung
Die Empfänger von Innotour-Finanzhilfen haben dem SECO regelmässig Bericht über den Verlauf des unterstützten Vorhabens zu erstatten und nach Abschluss der Arbeiten einen Schlussbericht und eine detaillierte Schlussabrechnung vorzulegen. Die Berichterstattung gilt als Grundlage für die Überweisung der Zwischen- bzw. Schlusszahlungen.
Die Berichterstattung erfordert eine rechtsgültige Unterschrift. Dies erfolgt mittels Begleitschreiben (siehe Vorlage), welches rechtsgültig von Hand zu unterschreiben und per Post an folgende Adresse zu senden ist:
SECO Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
3003 Bern.
Die gesamten Unterlagen sind in elektronischer Form an die zuständige Innotour-Kontaktperson oder an tourismus@seco.admin.ch zu schicken.
Während des Prüfverfahrens der Berichte können ergänzende Dokumente oder Belege angefordert werden (z.B. Rechnungsbelege). Diese sind für die abschliessende Überprüfung der Berichterstattung und der Einhaltung der in der Verfügung festgehaltenen Auflagen erforderlich.
Risikobasierte Analyse der Projekte

Pro Jahr werden auf Basis einer Liste risikobasierter Kriterien drei bis vier Projekte für eine Vor-Ort-Prüfung ausgelost. Diese erfolgt im Rahmen angekündigter Besuche bei den Gesuchstellenden und wird gemeinsam mit externen Prüfern durchgeführt.
Zusätzlich werden bei zwei bis drei Projekten stichprobenweise Belege eingefordert und überprüft.
Insgesamt werden damit jährlich rund zehn Prozent der geförderten Projekte kontrolliert.
Nach Abschluss des Projektes

Die Gesuchstellenden haben zwei Jahre nach Abschluss des Projektes dem SECO über die Wirkung des Projektes Bericht zu erstatten. Im Vordergrund stehen beim Wirkungsbericht die Entwicklungen seit Projektabschluss.
Zusätzlich zur Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Artikel 3 des Bundesgesetzes Innotour haben die Gesuchstellenden im Wirkungsbericht darzulegen, welchen Beitrag das Projekt zu den Zielen der Tourismusstrategie leistet.
Inhaltsverzeichnis
Innotour relevante Seiten
Kontakt
Direktion für Standortförderung
Tourismuspolitik
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

