Investitionsschutzabkommen
Der Investitionsschutz ist ein völkerrechtliches Instrument, das Unternehmen bei Auslandsinvestitionen vor willkürlichen Eingriffen und entschädigungsloser Enteignung schützt.

Übersicht der ISA
Durchsetzungsmechanismen der Verpflichtungen der ISA im Allgemeinen
Zur Durchsetzung eines ISA sind zwei Streitschlichtungsmechanismen vorgesehen: Der Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus für konkrete Investitionsstreitigkeiten zwischen einem Investor und dem Gaststaat seiner Investition und der Staat-Staat Streitschlichtungsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des ISA.

Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus im Besonderen
In den letzten Jahren ist der deutliche Anstieg von Investitionsschutzfällen, die auf der Grundlage von ISA internationalen Schiedsgerichten vorgelegt werden, international auf Beachtung gestossen.
Investitionskapital in Freihandelsabkommen
Zusätzlich zu den ISA, welche den Schutz bereits getätigter Investitionen (Nach-Investitionsphase) im Partnerstaat bezwecken, kann auch der freie Marktzugang für Investitionen (Niederlassung) durch völkerrechtliche Regeln abgesichert werden. Damit werden unter anderem protektionistisch motivierte Gesetzesänderungen des Partnerstaates erschwert. In den Freihandelsabkommen verhandelt die Schweiz entsprechende Marktzugangsbestimmungen für Niederlassungen in Industriesektoren (Investitionskapitel) und Dienstleistungssektoren (Kapitel über den Handel mit Dienstleistungen).
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
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