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Investitionsschutzabkommen

Der Investitionsschutz ist ein völkerrechtliches Instrument, das Unternehmen bei Auslandsinvestitionen vor willkürlichen Eingriffen und entschädigungsloser Enteignung schützt.

Durchsetzungsmechanismen der Verpflichtungen der ISA im Allgemeinen

Zur Durchsetzung eines ISA sind zwei Streitschlichtungsmechanismen vorgesehen: Der Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus für konkrete Investitionsstreitigkeiten zwischen einem Investor und dem Gaststaat seiner Investition und der Staat-Staat Streitschlichtungsmechanismus für Meinungsverschiedenheiten bezüglich Auslegung oder Anwendung des ISA.

Mehrere Personen in Businesskleidung gestikulieren mit den Händen während einer lebhaften Diskussion oder Verhandlung an einem Besprechungstisch.

Investor-Staat Streitschlichtungsmechanismus im Besonderen

In den letzten Jahren ist der deutliche Anstieg von Investitionsschutzfällen, die auf der Grundlage von ISA internatio­nalen Schiedsgerichten vorgelegt werden, in­ternational auf Beachtung gestossen.

Investitionskapital in Freihandelsabkommen

Zusätzlich zu den ISA, welche den Schutz bereits getätigter Investitionen (Nach-Investitionsphase) im Partnerstaat bezwecken, kann auch der freie Marktzugang für Investitionen (Niederlassung) durch völkerrechtliche Regeln abgesichert werden. Damit werden unter anderem protektionistisch motivierte Gesetzesänderungen des Partnerstaates erschwert. In den Freihandelsabkommen verhandelt die Schweiz entsprechende Marktzugangsbestimmungen für Niederlassungen in Industriesektoren (Investitionskapitel) und Dienstleistungssektoren (Kapitel über den Handel mit Dienstleistungen).

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Internationale Investitionen und Unternehmensnachhaltigkeit
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern