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Massnahmen betreffend Guatemala

Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen betreffend Guatemala beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 12. Januar 2024 verhängt hatte.

Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Versuche hochrangiger Beamter der guatemaltekischen Justiz ergriffen, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben. Insbesondere durch den Versuch, das rechtmässige Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2023 für ungültig zu erklären.

Die Verordnung vom 10. April 2024 über Massnahmen betreffend Guatemala (SR 946.231.137.6) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  • Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr