Massnahmen betreffend Guatemala
Der Bundesrat hat am 10. April 2024 Zwangsmassnahmen betreffend Guatemala beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 12. Januar 2024 verhängt hatte.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Versuche hochrangiger Beamter der guatemaltekischen Justiz ergriffen, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und den friedlichen Machtwechsel in Guatemala zu untergraben. Insbesondere durch den Versuch, das rechtmässige Ergebnis der Präsidentschaftswahlen von 2023 für ungültig zu erklären.
Die Verordnung vom 10. April 2024 über Massnahmen betreffend Guatemala (SR 946.231.137.6) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
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Medienmitteilungen
Bundesrat verabschiedet Sanktionen: Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad, Guatemala und Sudan
10.04.2024
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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