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Massnahmen betreffend Haiti

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 28. Juli 2023 um.

Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Destabilisierung und die Gewalt in Haiti erlassen.

Die Verordnung vom 16. Dezember 2022 über Massnahmen betreffend Haiti (SR 946.231.139.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

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Sanktionsverordnungen

Liste der Verordnungen über Sanktionsmassnahmen

Eine Hand mit einer schwarzen Lupe markiert eines von mehreren digitalen Dokumenten auf blauem Grund.

Suche nach Sanktionsadressaten

Suche nach sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen

Ein Geschäftsmann hält vier Holzklötze in den Händen mit Symbolen zu Finanzen und Recht.

Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr