Massnahmen betreffend Haiti
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2022 Zwangsmassnahmen im Zusammenhang mit der andauernden Krise und der anhaltenden und destabilisierenden Kriminalität durch bewaffnete Banden in Haiti erlassen. Damit setzt der Bundesrat die vom UNO-Sicherheitsrat in der Resolution 2653 (2022) beschlossenen Sanktionen in schweizerisches Recht sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 28. Juli 2023 um.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf die Destabilisierung und die Gewalt in Haiti erlassen.
Die Verordnung vom 16. Dezember 2022 über Massnahmen betreffend Haiti (SR 946.231.139.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Die Schweiz schliesst sich den EU-Sanktionen zur Eindämmung der Bandengewalt in Haiti an
28.01.2026
Haiti: Schweiz übernimmt UNO-Sanktionen
16.12.2022
Relevante Themen

Sanktionsverordnungen
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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