Massnahmen betreffend Moldau
Der Bundesrat hat am 28. Juni 2023 Zwangsmassnahmen betreffend Moldau beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit hat sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen angeschlossen, welche die Europäische Union am 28. April 2023 und 30. Mai 2023 verhängt hatte.
Die Massnahmen erfolgten auf Ersuchen der moldauischen Regierung aufgrund der verstärkten destabilisierenden Handlungen, welche die Souveränität und die Unabhängigkeit Moldaus seit Beginn der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine bedrohen.
Die Verordnung vom 28. Juni 2023 über Massnahmen betreffend Moldau (SR 946.231.156.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
UKRAINE: Schweiz weitet ihre Sanktionslisten aus
12.08.2025
Destabilisierungsversuche in Moldau: Bundesrat verabschiedet gezielte Sanktionen
28.06.2023
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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