Massnahmen gegenüber Burundi
Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber Burundi beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Die Massnahmen basieren auf den Sanktionen der Europäischen Union vom 1. Oktober 2015.
Die Massnahmen wurden aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen, den gewaltsamen Auseinandersetzungen und den politischen Problemen in Burundi seit dem Frühling 2015 erlassen.
Die Verordnung vom 4. Dezember 2015 über Massnahmen gegenüber Burundi (SR 946.231.121.8) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
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Sanktionen gegenüber Burundi
04.12.2015
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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