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Massnahmen gegenüber Guinea

Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 27. Oktober 2009 gegen Guinea verhängt hatte.

Die Massnahmen wurden aufgrund der blutigen Niederschlagung einer Kundgebung der Opposition durch die guineische Armee im Stadion von Conakry am 28. September 2009 erlassen.

Die Verordnung vom 24. Februar 2010 über Massnahmen gegenüber Guinea (SR 946.231.138.1) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Finanzsanktionen

  • Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  • Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Änderung der Sanktionen gegenüber Guinea

20.11.2014

Verschärfung der Sanktionen gegenüber Guinea

24.2.2010

Sanktionen gegenüber Guinea

16.12.2009

Relevante Themen

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16. Dezember 2025

Sanktionsverordnungen

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Suche nach Sanktionsadressaten

Suche nach sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr