Massnahmen gegenüber Guinea
Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Guinea beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 27. Oktober 2009 gegen Guinea verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden aufgrund der blutigen Niederschlagung einer Kundgebung der Opposition durch die guineische Armee im Stadion von Conakry am 28. September 2009 erlassen.
Die Verordnung vom 24. Februar 2010 über Massnahmen gegenüber Guinea (SR 946.231.138.1) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Finanzsanktionen
- Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Änderung der Sanktionen gegenüber Guinea
20.11.2014
Verschärfung der Sanktionen gegenüber Guinea
24.2.2010
Sanktionen gegenüber Guinea
16.12.2009
Relevante Themen

Sanktionsverordnungen
Liste der Verordnungen über Sanktionsmassnahmen

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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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