Massnahmen gegenüber Jemen
Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2140 (2014) des UNO-Sicherheitsrates um.
Die Massnahmen wurden aufgrund der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten sowie der Sicherheitsprobleme erlassen, mit denen der Jemen seit der Revolution im Januar 2011 konfrontiert ist.
Die Verordnung vom 5. Dezember 2014 über Massnahmen gegenüber Jemen (SR 946.231.179.8) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
- Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Sanktionen gegenüber Jemen
12.06.2015
Sanktionen gegenüber Jemen
05.12.2014
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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