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Massnahmen gegenüber Jemen

Der Bundesrat hat am 5. Dezember 2014 Zwangsmassnahmen gegenüber Jemen beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2140 (2014) des UNO-Sicherheitsrates um.

Die Massnahmen wurden aufgrund der politischen, wirtschaftlichen und humanitären Schwierigkeiten sowie der Sicherheitsprobleme erlassen, mit denen der Jemen seit der Revolution im Januar 2011 konfrontiert ist.

Die Verordnung vom 5. Dezember 2014 über Massnahmen gegenüber Jemen (SR 946.231.179.8) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
  • Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr