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Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

Der Bundesrat hat am 22. Juni 2005 Zwangsmassnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1493 (2003), 1596 (2005) und 1807 (2008) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 12. Dezember 2016 und vom 29. Mai 2017 um.

Die Massnahmen wurden aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo sowie aufgrund der Gewalttaten, Repressalien, Aufstachelung zur Gewalt und der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, welche die Durchführung von Wahlen behindern erlassen.

Die Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) enthält alle Schweizer Sanktionsmaßnahmen und ist rechtlich bindend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Im Zusammenhang mit dem Kauf, Handel und der Verarbeitung von Mineralprodukten aus der Demokratischen Republik Kongo ist es ratsam, vorsichtig mit den Lieferanten und der Herkunft der Produkte zu sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Empfehlungen vom 3. September 2020 (siehe weiterführende Informationen).

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Ausweitung der Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

21.02.2018

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

08.07.2008

Sanktionsmassnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo

22.06.2005

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16. Dezember 2025

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr