Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
Der Bundesrat hat am 22. Juni 2005 Zwangsmassnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1493 (2003), 1596 (2005) und 1807 (2008) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 12. Dezember 2016 und vom 29. Mai 2017 um.
Die Massnahmen wurden aufgrund der schweren Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo sowie aufgrund der Gewalttaten, Repressalien, Aufstachelung zur Gewalt und der Verletzung der Rechtsstaatlichkeit, welche die Durchführung von Wahlen behindern erlassen.
Die Verordnung vom 22. Juni 2005 über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo (SR 946.231.12) enthält alle Schweizer Sanktionsmaßnahmen und ist rechtlich bindend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Im Zusammenhang mit dem Kauf, Handel und der Verarbeitung von Mineralprodukten aus der Demokratischen Republik Kongo ist es ratsam, vorsichtig mit den Lieferanten und der Herkunft der Produkte zu sein. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Empfehlungen vom 3. September 2020 (siehe weiterführende Informationen).
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Ausweitung der Sanktionen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
21.02.2018
Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
08.07.2008
Sanktionsmassnahmen gegenüber der Demokratischen Republik Kongo
22.06.2005
Relevante Themen

Sanktionsverordnungen
Liste der Verordnungen über Sanktionsmassnahmen

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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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