Massnahmen gegenüber Somalia
Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Somalia beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1844 (2008) und 2111 (2013) des UNO-Sicherheitsrates um.
Die Massnahmen wurden aufgrund der seit dem Beginn des Bürgerkriegs in Somalia verübten schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen erlassen.
Die Verordnung vom 13. Mai 2009 über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
- Verbote betreffend Holzkohle
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Änderung der Sanktionen gegenüber Somalia
22.05.2013
Sanktionen gegenüber Somalia
19.05.2009
Relevante Themen

Sanktionsverordnungen
Liste der Verordnungen über Sanktionsmassnahmen

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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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