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Massnahmen gegenüber Sudan

Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 Zwangsmassnahmen gegenüber dem Sudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1556 (2004) und 1591 (2005) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023 um.

Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf den Ausbruch des gewaltsamen Konflikts im Sudan und die damit einhergehenden schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht erlassen.

Die Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr