Massnahmen gegenüber Sudan
Der Bundesrat hat am 25. Mai 2005 Zwangsmassnahmen gegenüber dem Sudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolutionen 1556 (2004) und 1591 (2005) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 9. Oktober 2023 um.
Diese Massnahmen wurden als Reaktion auf den Ausbruch des gewaltsamen Konflikts im Sudan und die damit einhergehenden schweren Menschenrechtsverletzungen und Verstösse gegen das humanitäre Völkerrecht erlassen.
Die Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material
Finanzsanktionen
- Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
Weiterführende Informationen
Inhaltsverzeichnis
Medienmitteilungen
Bundesrat verabschiedet Sanktionen: Hamas und Palästinensischer Islamischer Dschihad, Guatemala und Sudan
10.04.2024
Sanktionsmassnahmen gegenüber Sudan
25.05.2005
Relevante Themen

Sanktionsverordnungen
Liste der Verordnungen über Sanktionsmassnahmen

Suche nach Sanktionsadressaten
Suche nach sanktionierten Personen, Unternehmen und Organisationen

Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
Kontakt
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr