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Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan

Der Bundesrat hat am 12. August 2015 Zwangsmassnahmen gegenüber der Republik Südsudan beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit setzt der Bundesrat die Resolution 2206 (2015) des UNO-Sicherheitsrates sowie die darüber hinausgehenden Massnahmen der Europäischen Union vom 10. Juli 2014 und vom 2. Februar 2018 um.

Die Massnahmen wurden aufgrund des ethnischen Konflikts, der Menschenrechtsverletzungen und der politischen und humanitären Krise, mit welcher Südsudan seit Dezember 2013 konfrontiert ist, erlassen.

Die Verordnung vom 12. August 2015 über Massnahmen gegenüber der Republik Südsudan (SR 946.231.169.9) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.

Die Massnahmen umfassen unter anderem:

Gütersanktionen

  • Verbot der Lieferung von Rüstungsgütern und verwandtem Material

Finanzsanktionen

  • Sperre von Vermögenswerten und Bereitstellungsverbote
  • Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte

Weitere Massnahmen

  • Reisesanktionen

Änderungen der Sanktionslisten

Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.

Weiterführende Informationen

Medienmitteilungen

Anpassung der Rüstungsembargos gegenüber Zentralafrika und Südsudan

04.12.2018

Ausweitung der Sanktionen gegenüber der Republik Südsudan

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Allgemeine Informationen Sanktionen

Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Sanktionen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

Telefonische Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 10:00 bis 12:00 Uhr