Massnahmen gegenüber Venezuela
Der Bundesrat hat am 28. März 2018 die Verordnung über Massnahmen gegenüber Venezuela erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 13. November 2017 und am 22. Januar 2018 gegenüber Venezuela verhängt hatte.
Die Sanktionen wurden aufgrund von Menschenrechtsverletzungen sowie der Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischer Institutionen erlassen.
Die Verordnung vom 28. März 2018 über Massnahmen gegenüber Venezuela (SR 946.231.178.5) enthält alle Schweizer Sanktionsmassnahmen und ist rechtlich massgebend.
Die Massnahmen umfassen unter anderem:
Gütersanktionen
- Verbote betreffend Rüstungsgüter und Güter zur internen Repression
- Verbote betreffend Ausrüstung, Technologie und Software zu Überwachungs- und Abhörzwecken
Finanzsanktionen
- Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen
- Bereitstellungsverbote
- Meldepflichten für gesperrte Vermögenswerte
Weitere Massnahmen
- Reisesanktionen
Änderungen der Sanktionslisten
Auf der Website des SECO werden nur die drei neuesten Änderungen der Anhänge veröffentlicht. Wenn Sie auf frühere Änderungen zugreifen möchten, senden Sie bitte eine Anfrage an sanctions@seco.admin.ch.
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Sanktionen gegenüber Venezuela
28.03.2018
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Allgemeine Informationen Sanktionen
Das Embargogesetz ermächtigt den Bundesrat, Massnahmen wie Finanzsanktionen, Reiseverbote, Handelsbeschränkungen oder Vermögenssperren zu erlassen.
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