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Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller/-innen oder andere Inverkehrbringende sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht. Auch Marktbeobachtende (z. B. Konsumentinnen oder Konsumenten und Anwender/-innen) haben die Möglichkeit, Produkte zu melden, welche ihrer Meinung nach nicht sicher sind. Diese Meldungen müssen begründet und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Ein Rasenmäher Robot neben einem Liegestuhl im Garten.

Meldeformulare

Formular für Konsumenten

Formular für Konsumenten

Als Marktbeobachterin oder Marktbeobachter können Sie Produkte melden, die Sie als unsicher einschätzen.

Formular für Inverkehrbringer

Formular für Inverkehrbringer

Hersteller oder Inverkehrbringer müssen Behörden sofort melden, wenn ihre Produkte Sicherheit oder Gesundheit gefährden.

Meldung gefährlicher Produkte - Behördenfinder

Zuständige Behörde finden

Das vorliegende Instrument soll die Suche nach der zuständigen Behörde unterstützen und erleichtern.

Weiterführende Informationen

Relevante Themen

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern