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Meldung gefährlicher Produkte

Hersteller/-innen oder andere Inverkehrbringende sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht. Auch Marktbeobachtende (z. B. Konsumentinnen oder Konsumenten und Anwender/-innen) haben die Möglichkeit, Produkte zu melden, welche ihrer Meinung nach nicht sicher sind. Diese Meldungen müssen begründet und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

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