Meldung gefährlicher Produkte
Hersteller/-innen oder andere Inverkehrbringende sind verpflichtet, den zuständigen Behörden unverzüglich ihre Produkte zu melden, bei denen sie feststellen oder Grund zur Annahme haben, dass von diesen Produkten eine Gefahr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Verwenderinnen und Verwender oder Dritter ausgeht. Auch Marktbeobachtende (z. B. Konsumentinnen oder Konsumenten und Anwender/-innen) haben die Möglichkeit, Produkte zu melden, welche ihrer Meinung nach nicht sicher sind. Diese Meldungen müssen begründet und bei den zuständigen Behörden eingereicht werden.

Meldeformulare

Formular für Konsumenten
Verfügbar ab Ende Juli

Formular für Inverkehrbringer
Verfügbar ab Ende Juli

Behördenfinder
Verfügbar ab Ende Juli
Weiterführende Informationen
Relevante Themen
Kontakt
Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Arbeit
Arbeitsbedingungen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern
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