Zum Hauptinhalt springen

MedienmitteilungVeröffentlicht am 18. September 2026

Ukraine: Die Schweiz übernimmt weitere Sanktionen der EU gegen Belarus

Bern, 18.09.2026 — Der Bundesrat hat am 18. September 2026 weitere Sanktionsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Er schliesst sich damit den Massnahmen an, welche die Europäische Union (EU) am 23. April 2026 gegenüber Belarus verabschiedet hatte. Die Neuerungen treten am 19. September 2026 in Kraft.

Aufgrund der fortwährenden Unterstützung, die Belarus Russland in seinem Krieg gegen die Ukraine gewährt, hat der Bundesrat am 18. September 2026 weitere Sanktionsmassnahmen gegen Belarus erlassen. Bereits am 22. Mai 2026 hatte das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) die in seiner Kompetenz stehende Sanktionierung von zwei Unternehmen durch die Schweiz vorgenommen. Per 19. September 2026 übernimmt der Bundesrat die übrigen Massnahmen, die von der EU am 23. April 2026 erlassen wurden. Die Massnahmen gleichen das Sanktionsregime Belarus weiter an das Sanktionsregime Russland an.

Im Handelsbereich wird das bestehende Ausfuhrverbot für Güter zur militärischen und technologischen Stärkung sowie für Güter zur Stärkung der industriellen Kapazitäten von Belarus erweitert. Zudem hat der Bundesrat beschlossen, die Liste der Güter und Technologien, deren Durchfuhr durch Belarus verboten ist, zu ergänzen. Schliesslich werden weitere Beschränkungen für die Einfuhr von wirtschaftlich bedeutenden Gütern, die Belarus erhebliche Einnahmen bringen, eingeführt.

Im Finanzbereich gilt fortan analog zu den Sanktionen gegenüber Russland ein Transaktionsverbot mit bestimmten Kryptowerten und digitalen Zentralbankwährungen, einschliesslich dem digitalen Belarus-Rubel. Weiter verbietet der Bundesrat Transaktionen mit Anbietern von Krypto-Dienstleistungen und dezentralen Plattformen mit Sitz in Belarus.

Der Bundesrat hat zudem beschlossen, das Dienstleistungsverbot zu erweitern. Fortan ist die Erbringung verwalteter Sicherheitsdienste für die Republik Belarus, ihrer öffentlichen Stellen und Unternehmen untersagt sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit touristischen Aktivitäten in Belarus verboten.

Zum Schutz von Schweizer Unternehmen hat der Bundesrat zudem weitere Massnahmen im Zusammenhang mit der Erfüllung bestimmter Forderungen und deren gerichtlichen Durchsetzung in Drittländern eingeführt.

Rückfragen Unternehmen:
sanctions@seco.admin.ch
058 464 08 12

Links
Massnahmen gegenüber Belarus (admin.ch)
AS 2026 480 - Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus | Fedlex