Der Bundesrat hat am 28. Juni 2006 Zwangsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen. Damit schloss sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union am 18. Mai 2006 gegen Belarus verhängt hatte.
Die Massnahmen wurden aufgrund der Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Präsidentschaftswahlen vom März 2006 sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen erlassen.