Seit dem Frühjahr 2022 erhält das SECO eine grosse Anzahl an Ausnahmegesuchen, sodass deren Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Bitte geben Sie in Ihrem Gesuch an, auf welchen Ausnahmetatbestand Sie Ihr Gesuch stützen und erläutern Sie kurz, inwiefern Ihrer Ansicht nach im konkreten Fall das Erteilen einer Ausnahmebewilligung angezeigt ist. Betrifft das Gesuch den Handel mit Gütern, so ist eine Auflistung aller Güter mit Zolltarifnummer und betroffenem Anhang der Verordnung sowie der Endverwender mit Anschrift beizufügen.
Neue Anforderung: Auszufüllendes Formular für Gesuche auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 5 der Ukraine-Verordnung
Für Freigaben gesperrter Vermögenswerte und/oder wirtschaftlicher Ressourcen auf der Grundlage von Art. 15 Abs. 5 der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine (SR 946.231.176.72) (Härtefälle, bestehende Verträge, Gerichts- oder Verwaltungsentscheidungen etc.) bitten wir Sie, das untenstehende Formular im Word-Format ordnungsgemäss auszufüllen und es zusammen mit den relevanten Belegen an das SECO (sanctions@seco.admin.ch) zu übermitteln. Das untenstehende PDF-Dokument listet die Dokumente auf, die üblicherweise bei der Bearbeitung von Ausnahmegesuchen benötigt werden. Dieses neue Verfahren ermöglicht es dem SECO, Ihr Gesuch innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten. Das mit dem Stempel des SECO versehene Formular gilt als Freigabebewilligung.