Belarus: Bundesrat weitet Sanktionen aus

Bern, 11.12.2020 - Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2020 die Sanktionen gegenüber Belarus ausgeweitet. Gegenüber 15 Personen, darunter Präsident Alexander Lukaschenko, wurden Finanzsanktionen sowie ein Ein- und Durchreiseverbot beschlossen. Die neuen Massnahmen treten am 11. Dezember 2020 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Ausweitung der Sanktionen erfolgt im Einklang mit den von der EU am 6. November 2020 erlassenen Beschlüssen. Den neu in Anhang 1 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) aufgenommenen 15 Personen wird vorgeworfen, für die Gewaltanwendung und die willkürlichen Festnahmen nach den umstrittenen Wahlen in Belarus verantwortlich zu sein. Unter den sanktionierten Personen befindet sich neben Präsident Alexander Lukaschenko auch sein Sohn und nationaler Sicherheitsratsberater, Viktor Lukaschenko. Die Vermögenswerte dieser Personen sind gesperrt und deren Einreise- bzw. Durchreise durch die Schweiz ist verboten. Vermögenswerte, die unter die Sperrung fallen, müssen dem SECO unverzüglich gemeldet werden.

Weiter hat der Bundesrat entschieden, das Embargo für Rüstungsgüter und Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, in die Verordnung zu übernehmen. Die EU hatte bereits im Jahr 2011 ein entsprechendes Embargo erlassen. Dieses wurde in der Schweiz bisher zu einem grossen Teil gestützt auf die bestehende Kriegsmaterial- und Güterkontrollgesetzgebung umgesetzt. Mit der Übernahme des Embargos für Rüstungsgüter und Güter, die zur internen Repression verwendet werden können, reagiert der Bundesrat auf die anhaltende Repression gegen die Zivilgesellschaft und Oppositionelle in Belarus.

Bereits am 12. Oktober 2020 hatte das WBF im Zusammenhang mit den Vorkommnissen nach den Präsidentschaftswahlen die Sanktionsliste im Anhang der Verordnung um 40 natürliche Personen erweitert. Damit schloss sich die Schweiz ebenfalls den EU Sanktionen vom 2. Oktober 2020 an.

Der Bundesrat hatte bereits am 28. Juni 2006 in Anlehnung an die EU Zwangsmassnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Die Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus (SR 946.231.116.9) sowie der Anhang der sanktionierten Individuen, Unternehmen und Organisationen wurde seither mehrmalsangepasst. Zur Übernahme der neuen Massnahmen wurde die Verordnung einer Totalrevision unterzogen.

Die Schweiz zeigt sich sehr besorgt über die angespannte Lage und ruft zum Dialog zwischen der Regierung und der Zivilgesellschaft auf. Sie fordert Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten. Dazu zählen die Respektierung der Rechte auf Meinungsäusserungsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, die Freilassung aller willkürlich inhaftierten Personen und die Untersuchung der Anschuldigungen von Folter oder Misshandlung durch Sicherheitskräfte.


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Letzte Änderung 14.05.2024

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