Ukraine: Übernahme neuer EU-Sanktionen gegenüber Russland und Belarus

Bern, 10.06.2022 - Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 beschlossen, die neuen Sanktionen der EU gegenüber Russland und Belarus zu übernehmen. Die Anpassung der entsprechenden Verordnungen ist in Erarbeitung. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat ferner rund hundert weitere Personen den Finanz- und Reisesanktionen unterstellt.

Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die laufende militärische Aggression in der Ukraine hat die EU am 3. Juni 2022 neue Sanktionen gegenüber Russland verabschiedet (sechstes Sanktionspaket).

Dieses sechste Sanktionspaket der EU umfasst ein Embargo auf Rohöl und bestimmte Erdölerzeugnisse aus Russland. Das Embargo tritt in der EU nach Übergangsfristen bis Anfang 2023 schrittweise in Kraft. Im Finanzbereich ist neu die Erbringung von Audit- und Beratungsdienstleistungen für Unternehmen verboten und die Verbote bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen für Trusts wurden präzisiert. Des Weiteren verhängt die EU ein Verbot für Werbung in Inhalten, die von bestimmten russischen Medien wie Russia Today oder Sputnik erstellt oder gesendet werden.

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 die Übernahme dieser Sanktionen beschlossen und das WBF mit der Anpassung der Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine beauftragt. Ausserdem wird das WBF gemeinsam mit dem EFD und dem UVEK im Detail prüfen, wie sich die Übernahme des Ölembargos auf die Schweiz auswirken wird.

Im Rahmen seiner Kompetenzen hat das WBF ausserdem die Bezeichnung von über 100 weiteren russischen und belarussischen Personen und Organisationen gutgeheissen. Dabei handelt es sich um Armeeangehörige, die für in Butscha begangene Verbrechen verantwortlich gemacht werden, um in der Politik und im Bereich Kommunikation / Propaganda tätige Persönlichkeiten sowie Personen aus Oligarchenkreisen und deren Familienangehörige, darunter Aleksandra Melnichenko. Die Schweizer Liste der sanktionierten Personen und Organisationen entspricht vollständig derjenigen der EU. Ferner wurde der Ausschluss von vier neuen russischen und belarussischen Banken – darunter die Sberbank, die grösste Bank Russlands – aus dem Nachrichtensystem SWIFT genehmigt. Auch die Liste der mit einem Ausfuhrverbot belegten Güter, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung seines Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, sowie die Liste der zur Einfuhr verbotenen wirtschaftlich bedeutenden Güter wurden erweitert. Diese Anpassungen treten am 10. Juni 2022 um 18 Uhr in Kraft.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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