Vorversandkontrollen (PSI) und Konformitätsprüfungen (VOC)
Auf dieser Seite finden Sie die Listen der Bewilligungen, die an Inspektionsgesellschaften erteilt wurden, um in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten Vorversandkontrollen (PSI) oder Konformitätsprüfungen (VOC) durchzuführen.
Vorversandkontrollen (PSI)
Die im Zusammenhang mit dem WTO-Übereinkommen über Kontrollen vor dem Versand (SR 0.632.20, Anhang 1A.10) erlassene Verordnung über die Durchführung von Versandkontrollen (SR 946.202.8) regelt Zulassung, Durchführung und Überwachung solcher Kontrollen (v.a. Überprüfung der Qualität, der Menge und des Preises) im Auftrag ausländischer Staaten durch spezialisierte Inspektionsgesellschaften in der Schweiz. Diese Gesellschaften benötigen pro Auftragsland eine Bewilligung des WBF.
Die Bewilligungsliste führt die Inspektionsgesellschaften, die über diese Bewilligungen verfügen, sowie die Länder, die Vorversandkontrollen vorschreiben.
Konformitätsprüfungen (VOC)
Mittels Konformitätsprüfungen (VOC - Verification of Conformity) kontrollieren die Inspektionsgesellschaften die Konformität von Exportware mit den nationalen Standards des Empfängerlandes oder ihren internationalen Äquivalenten, um Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten und der Umwelt zu gewährleisten und den internationalen Handel zu erleichtern.
Sowohl Konformitätsprüfungen als auch die Austellungen von Konformitätsbescheinigungen betreffend ausländische Normen von Exportwaren, die in der Schweiz vorgenommen werden, können unter Art. 271 Abs. 1 des Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) fallen und sind in diesem Falle bewilligungspflichtig.
Art. 271 Abs. 1 StGB lautet: «Wer auf schweizerischem Gebiet ohne Bewilligung für einen fremden Staat Handlungen vornimmt, die einer Behörde oder einem Beamten zukommen, wer solche Handlungen für eine ausländische Partei oder eine andere Organisation des Auslandes vornimmt, wer solchen Handlungen Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, in schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft».
Die Bewilligungsliste führt die Inspektionsgesellschaften, die über diese Bewilligungen verfügen, sowie die Länder, die Konformitätsprüfungen vorschreiben.
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Technische Handelshemmnisse
Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet.
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