Technische Handelshemmnisse
Als technische Handelshemmnisse werden Behinderungen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs bezeichnet. Der Grund dafür können unterschiedliche technische Vorschriften (Produktevorschriften), die unterschiedliche Anwendung solcher Vorschriften oder die Nichtanerkennung von im Ausland vorgenommenen Konformitätsbewertungen sein. Technische Vorschriften regeln beispielswiese die Beschaffenheit, Verpackung oder Herstellung von Produkten. Sie dienen einem öffentlichen Interesse, wie etwa dem Gesundheits- oder Umweltschutz.

Grundlagen von technischen Handelshemnissen
Die Schweiz will technische Handelshemmnisse abbauen und Unternehmen den Marktzugang erleichtern - gestützt auf einen klaren rechtlichen Rahmen und internationale Abkommen.

Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG)
Das Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse (THG) hat zum Ziel, technische Handelshemmnisse zu vermeiden und abzubauen.

«Cassis-de-Dijon-Prinzip»
Die Schweiz hat das vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Cassis-de-Dijon-Prinzip autonom eingeführt und im THG verankert.

Staatsvertragliche Vereinbarungen MRA
MRAs bauen technische Handelshemmnisse ab, indem sie die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ermöglichen. So entfallen doppelte Prüfungen, der Marktzugang wird erleichtert und der Handel effizienter.

Konformitätsbewertung und Akkreditierung
Konformitätsbewertung und Akkreditierung stellen sicher, dass Produkte den technischen Vorschriften entsprechen und von kompetenten Stellen geprüft werden.

Notifikation von technischen Vorschriften
Das Notifikationsverfahren sorgt dafür, dass neue technische Anforderungen international frühzeitig gemeldet werden. So lassen sich Handelshemmnisse vermeiden und Unternehmen erhalten wichtige Informationen über Vorschriften in ausländischen Märkten.

Normung
Produktnormen: Die weltweite Sprache der Technik zum Nutzen der Industrie.

Importplattform
Die Importplattform bietet eine zentrale Orientierung zu technischen Vorschriften und erleichtert das Inverkehrbringen von Importprodukten in der Schweiz.

Vorversandkontrollen (PSI) und Konformitätsprüfungen (VOC)
Auf dieser Seite finden Sie die Listen der Bewilligungen, die an Inspektionsgesellschaften erteilt wurden, um in der Schweiz im Auftrag ausländischer Staaten Vorversandkontrollen (PSI) oder Konformitätsprüfungen (VOC) durchzuführen.
Kontakt
Direktion für Aussenwirtschaft
Aussenwirtschaftliche Fachdienste / Nichtarifarische Massnahmen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern