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Schweizerische Exportrisikoversicherung

Die Schweizerische Exportrisikoversicherung SERV unterstützt die Schweizer Exportwirtschaft mit Versicherungslösungen für Exporteure und Finanzierungsinstitute. Die SERV ist eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes. Sie arbeitet eigenwirtschaftlich und subsidiär zu privaten Versicherern.

Ein Lehrmeister instruiert zwei Lernende bei der Bedienung einer Metallbearbeitungsmaschine.

Schutz für Schweizer Exporteure

Mit ihren Versicherungsangeboten stärkt die SERV den Export von Schweizer Unternehmen und hilft, Arbeitsplätze in der Schweiz zu erhalten und neu zu schaffen. Sie versichert Risiken im internationalen Exportgeschäft, die von privaten Versicherern nicht abgedeckt werden. Schweizer Exporteure – meist KMU – aber auch Banken können sich bei der SERV unter anderem gegen politische Risiken und Zahlungsausfälle absichern. Damit ermöglicht die SERV jedes Jahr Exportgeschäfte im Milliardenbereich.

Rolle des Bundesrates und des SECO

Die SERV handelt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenständig. Als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes berücksichtigt sie die aussenpolitischen Ziele der Schweiz, beispielsweise in den Bereichen Umwelt, Entwicklung, Menschenrechte, Demokratie und Frieden.

Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der SERV fest, genehmigt die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht und entscheidet über besonders bedeutende Versicherungsgeschäfte sowie über den maximalen Umfang der Versicherungsverpflichtungen. Zudem wird der Verwaltungsrat, das oberste Leitungsorgan der SERV, durch den Bundesrat gewählt.

Die Direktion für Standortförderung des SECO nimmt die Aufsicht über die SERV wahr und ist die zentrale Anlaufstelle für die SERV innerhalb der Verwaltung.

Internationale Kooperation

Für die Exportförderung gelten internationale Regeln, die in Gremien wie der OECD diskutiert und festgelegt werden. Das SECO vertritt zusammen mit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung die Schweiz in den Fachgremien der OECD.

OECD Exportkreditarrangement

Seit 1978 werden im Rahmen des OECD-Exportkreditarrangements gemeinsame Regeln festgelegt, um Wettbewerbsverzerrungen durch staatlich unterstützte Exportkredite und Exportrisikoversicherungen zu vermeiden. Es gibt Vorgaben zu Mindestanzahlungen, maximalen Kreditlaufzeiten, Mindestzinssätzen sowie zu den Bedingungen für gebundene Hilfskredite. Das Abkommen regelt zudem die Mindestgebühren für Garantien und legt fest, unter welchen Bedingungen Exporte durch Finanzierungen und Versicherungen staatlicher Organe unterstützt werden können. Teilnehmer am Arrangement sind Australien, die Europäische Union, Japan, Kanada, die Republik Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die USA.

Exportkreditgruppe der OECD

Ergänzend dazu befasst sich die Exportkreditgruppe der OECD, der die Mehrheit der OECD-Länder angehören, mit Querschnittsthemen wie Umweltstandards, Korruptionsbekämpfung und dem Umgang von hochverschuldeten Entwicklungsländern. Diese internationalen Regeln stellen sicher, dass diese Themen bei der Gewährung staatlicher Exportkredite und Versicherungen einheitlich berücksichtigt werden.

Paris Club

Dem internationalen Gremium Paris Club gehören 22 Industrienationen an. Der Club trifft sich regelmässig, um gemeinsam mit überschuldeten Ländern tragfähige Lösungen für die Rückzahlung ihrer öffentlichen Schulden zu erarbeiten. Im Gegensatz zum Londoner Club, in dem private Geschäftsbanken mit dem verschuldeten Land verhandeln, behandelt der Paris Club ausschliesslich staatliche und staatlich versicherte Forderungen, die vom Schuldnerland garantiert sind. Die Entscheidungen basieren auf den Prinzipien des Clubs und berücksichtigen sowohl die Schuldensituation als auch den Entwicklungsstand des jeweiligen Landes. Seit 2020 ergänzt das von den G20 gemeinsam mit dem Paris Club geschaffene Common Framework diesen Prozess, indem es einen erweiterten, international koordinierten Rahmen für die Umschuldung einkommensschwacher Länder bietet und wichtige bilaterale Gläubiger ausserhalb des Paris Clubs – etwa China – einbindet. Das SECO vertritt die Schweiz im Paris Club.

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Standortförderung
Ressort Exportförderung / Standortpromotion
Holzikofenweg 36
3003 Bern