Solidarhaftung
Im Jahr 2013 wurde die Solidarhaftung im Entsendegesetz verstärkt. Die Solidarhaftung gilt für das Bauhaupt- und das Baunebengewerbe. Die Umsetzung der Solidarhaftung wird in der Entsendeverordnung konkretisiert.
Werden die in einem allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrag festgelegten minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von einem Subunternehmen nicht eingehalten, kann das Erstunternehmen zivilrechtlich für die Forderungen der Arbeitnehmenden belangt werden. Es haftet für jedes einzelne Subunternehmen innerhalb einer Vergabekette.
Das Erstunternehmen kann sich von der Haftung befreien, wenn es nachweist, dass es bei jeder Weitervergabe der Arbeiten innerhalb der Auftragskette die nach den Umständen gebotene Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen angewendet hat.
Diese gilt insbesondere als erfüllt, wenn sich das Erstunternehmen vom Subunternehmen glaubhaft darlegen lässt, dass dieses die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhält.
Das Erstunternehmen haftet subsidiär zum Subunternehmen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmende zuerst die eigenen Arbeitgebenden belangen müssen, bevor Ansprüche des Erstunternehmens eingefordert werden können.
Die Sorgfaltspflicht des Erstunternehmens
Die Sorgfaltspflicht besteht grundsätzlich aus drei Elementen, die je nach Situation mehr oder weniger Gewicht haben können. Das Erstunternehmen muss im Einzelfall entscheiden, welches Mass an Sorgfalt gegenüber einem bestimmten Subunternehmen engewendet wird und welchen Elementen mehr oder weniger Gewicht gegeben wird.
Diese drei Elemente umfassen:
Subunternehmen mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz, welche weniger als zwei Jahre im Handelsregister eingetragen sind, und noch nicht von einer Paritätischen Vollzugskommission (PK) eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrages kontrolliert worden sind, müssen ihre Deklarationen einmal den zuständigen PK zustellen, damit diese eine Kontrolle bei ihnen durchführen können (Art. 8b Abs. 3 EntsV).
Empfehlungen der Expertengruppe
Im Herbst 2021 diskutierte unter der Leitung des SECO eine Expertengruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Verbände des Baugewerbes und der Kantone den Anpassungsbedarf in Bezug auf die Regelung der Sorgfaltspflicht des Erstunternehmens in der EntsV.
Im Rahmen der Arbeiten der Expertengruppe hat sich gezeigt, dass aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit der Erfüllung der Sorgfaltspflicht ein gewisser Aktualisierungsbedarf besteht. Aus diesen Arbeiten sind Empfehlungen der Expertengruppe resultiert, wie die Sorgfaltspflicht des Erstunternehmens aufgrund der Entwicklungen der Praxis aus heutiger Sicht erfüllt werden kann.
Diese Empfehlungen richten sich an Erstunternehmen, die Bauarbeiten an Subunternehmen weitergeben und was sie dabei beachten sollten.
Zudem hat der Bundesrat auf Empfehlung der Expertengruppe per 1. Januar 2023 die Entsendeverordnung angepasst. Diese beinhaltet insbesondere die Bescheinigung einer PK, ob eine Kontrolle durchgeführt wurde und ob die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden (Art. 8b Abs. 1 Bst. b und EntsV).
Musterdokumente
Neben der Bescheinigung sieht die EntsV weitere Möglichkeiten zur Darlegung der Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen vor.
Die folgenden Musterdokumente dienen dazu, die Einhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen darzulegen. Sie sollen den betroffenen Erst- und Subunternehmen eine Hilfestellung geben, ihre Verwendung ist jedoch nicht zwingend.
Die Branchenverbände und Unternehmen können eigene Dokumente für die Deklaration der Lohn- und Arbeitsbedingungen verwenden.
Bericht zur Wirksamkeit der Solidarhaftung
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2018 den Bericht zur Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers im Baugewerbe verabschiedet. Das Parlament hatte die Verstärkung der Solidarhaftung des Erstunternehmens für die Nichteinhaltung der minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmen am 14. Dezember 2012 verabschiedet und den Bundesrat beauftragt, fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten vom 15. Juli 2013 einen Bericht über die Wirksamkeit der Haftungsregelung vorzulegen.
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Medienmitteilungen
Solidarhaftung zur Bekämpfung von Lohnverstössen wirkt präventiv
Der Bundesrat hat am 20. Juni 2018 den Bericht zur Wirksamkeit der Solidarhaftung des Erstunternehmers im Baugewerbe verabschiedet.
Relevante Themen

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Entsendung ist eine Informationsplattform zum Thema Arbeits- und Lohnbedingungen in der Schweiz und in den verschiedenen Kantonen.

Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht beinhaltet die Rechte und Pflichten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie der Arbeitgeber.

Gesamtarbeitsverträge
Ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wird zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber- und einem oder mehreren Arbeitnehmerverbänden abgeschlossen und enthält Bestimmungen, die für die einzelnen Arbeitsverhältnisse gelten.
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