IAO soziale Kriterien im Schweizer Recht
Die Kernübereinkommen der IAO im Schweizer Recht.

Biogene Treibstoffe
Zur Förderung von biogenen Treibstoffen sieht die Schweizer Gesetzgebung eine Befreiung von der Mineralölsteuer vor, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. So müssen etwa die Produktionsbedingungen sozial annehmbar sein und der Anbau der Rohstoffe für die Produktion biogener Treibstoffe darf nur auf Flächen erfolgt sein, die rechtmässig erworben wurden (Art. 12b Abs. 1 Bst. d und e MinöStG; SR 641.61). Was die sozialen Kriterien betrifft, präzisiert die Mineralölsteuerverordnung, dass die Anforderungen an sozialverträgliche Produktionsbedingungen erfüllt sind, «wenn bbeim Anbau der Rohstoffe und bei der Herstellung der erneuerbaren Treibstoffe die am Anbauort und am Herstellungsort anwendbare soziale Gesetzgebung, mindestens aber die grundlegenden Prinzipien und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Gegenstand der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO) sind, eingehalten werden.» (Art. 19d Abs. 1 Bst. b MinöStV; SR 641.611).
Die Steuererleichterung wird nur Importeuren und Herstellern gewährt, die glaubhaft machen konnten, dass ihre Treibstoffe die Mindestanforderungen erfüllen. Der Importeur oder Hersteller muss jeweils durch eine persönliche Erklärung bestätigen, dass diese Anforderungen erfüllt sind. Das SECO prüft anschliessend die Glaubhaftmachung in Bezug auf die Einhaltung der sozialen Kriterien und leitet seine Beurteilung an das Bundesamt für Zoll und Grenzschutz weiter, welches den offiziellen Entscheid über die Steuerbefreiung trifft.
Öffentliche Beschaffung
Das Bundesgesetz und die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB und VöB, revidiert 2021) haben zum Ziel, den wirtschaftlichen und den volkswirtschaftlich, ökologisch und sozial nachhaltigen Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten. (Art. 2 Bst. a BöB).
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Bund müssen die Anbieterinnen und Anbieter die Arbeitsschutzbestimmungen und die Arbeitsbedingungen einhalten sowie die lohnmässige Gleichbehandlung zwischen Frauen und Männern sicherstellen. Diese sozialen Kriterien gelten für alle Aufträge, die Leistungen in der Schweiz betreffen.
Für im Ausland zu erbringende Leistungen werden öffentliche Aufträge nur an Anbieterinnen bzw. Anbieter vergeben, die mindestens die Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) einhalten (Art. 12 Abs. 2 BöB). Sind die geltenden Rechtsvorschriften am Erfüllungsort strenger, müssen die Anbieterinnen bzw. Anbieter diese einhalten. Zudem kann die Auftraggeberin die Einhaltung weiterer wichtiger, von der Schweiz ratifizierter IAO-Übereinkommen verlangen (Art. 4 Abs. 2 VöB).
Das SECO Ressort DAIN (Internationale Arbeitsfragen) unterstützt die öffentlichen Beschaffungsstellen bei der Umsetzung dieser Vorgaben und berät sie bei Fragen im Zusammenhang mit sozialen Kriterien im öffentlichen Beschaffungswesen.
Die Empfehlungen der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung bieten detaillierte Informationen zu den sozialen Kriterien und deren Kontrolle.
Die Wissensplattform für nachhaltige öffentliche Beschaffung (WÖB) wird laufend mit neuen Instrumenten und Empfehlungen ergänzt.
Der Leitfaden zu sozialen Nachhaltigkeitsstandards im Textilbereich für das öffentliche Beschaffungswesen und das dazugehörige Tool des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und des International Trade Centre (ITC) liefern alle notwendigen Informationen, um die soziale Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung von Textilien zu stärken. Sie bieten eine detaillierte Bewertung von 23 privaten Standards, die die textile Lieferkette abdecken, auf den 10 Kernübereinkommen der IAO basieren und einen unabhängigen Überprüfungsmechanismus erfordern. Der Leitfaden enthält ausserdem eine Anleitung, wie diese Standards in den Ausschreibungsprozess integriert werden können, sowie Informationen zu 25 weiteren Sozialstandards, die im Textilbereich tätig sind. Das Werkzeug zur Analyse von Sozialstandards stellt detailliert dar, welche Anforderungen ein Standard fordert.
Instrument zur Bewertung des Risikos einer Nichteinhaltung der IAO-Kernübereinkommen
Um die tatsächliche Einhaltung der IAO-Kernübereinkommen zu überprüfen, müssen die für die Umsetzung dieser Bestimmungen zuständigen Behörden Nachweise verlangen.
Besteht das Risiko einer Nichteinhaltung, werden die Behörden dazu angehalten, zusätzliche Nachweise zu verlangen, die über die einfache Erklärung des Bieters hinausgehen. Diese Nachweise können in Form eines Zertifikates oder von Vor-Ort-Kontrollen im Rahmen von Audits erbracht werden.
Um die für die Umsetzung dieser Bestimmungen zuständigen Behörden zu unterstützen, hat das SECO in Zusammenarbeit mit der IAO ein Instrument zur Bewertung des Risikos von Verstössen gegen die Kernübereinkommen der IAO entwickelt. Dieses Instrument soll klare, einfache und transparente Informationen über die Situation in den einzelnen Ländern hinsichtlich der Umsetzung der zehn Kernübereinkommen der IAO in Form von Risikobewertungen liefern. Diese Informationen können ergänzend zu anderen Faktoren bei der Entscheidung darüber herangezogen werden, ob ein Audit vor Ort durchgeführt werden soll oder nicht.
Der Zugang zu diesem Instrument kann hier beantragt werden: Formular anfordern
Inhaltsverzeichnis
Relevante Themen

Die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung
Das SECO setzt sich für die soziale Dimension der nachhaltigen Entwicklung ein.

Aussenwirtschaftspolitik und internationale Arbeitsnormen
Das SECO sorgt dafür, dass internationale Arbeitsnormen in die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz integriert werden.
Kontakt
Internationale Arbeitsfragen
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern