Staat und Wettbewerb
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Sie orientieren sich dabei am Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Abweichungen davon benötigen eine Grundlage in der Bundesverfassung oder in kantonalen Regalrechten und müssen im öffentlichen Interesse liegen sowie verhältnismässig sein. Das bedeutet insbesondere, Märkte möglichst offen zu halten und keine unverhältnismässigen regulatorischen Zutrittsschranken zu schaffen. Es bedeutet aber auch, dass staatliche oder staatsnahe Unternehmen nicht unverhältnismässig bevorteilt werden: Für alle Unternehmen, ob staatsnahe oder private, müssen grundsätzlich «gleich lange Spiesse» im Wettbewerb herrschen.

Staatliche Beihilfen
Mit staatlichen Beihilfen werden einzelne Unternehmen durch den Staat bevorteilt. Daraus können unfaire Verzerrungen des Wettbewerbs resultieren. Trotzdem können staatliche Beihilfen, insbesondere aus politischen Gründen, erwünscht sein. Um diese Interessen abzuwägen, überwacht die EU staatliche Beihilfen in ihren Mitgliedsstaaten systematisch. Die Schweiz kennt eine Beihilfeüberwachung bisher nur im Luftverkehr. In diesem Bereich überwacht die Wettbewerbskommission alle staatlichen Beihilfen mittels Stellungnahme zu Handen der beihilfegewährenden Behörden. Die EU verlangt von der Schweiz, dass sie künftig die Beihilfevorschriften der EU dynamisch übernimmt. Dies gilt aber nur für ausgewählte Abkommen, die Teil des Paketansatzes sind (Strom, Luft- und Landverkehr).
Basierend auf dem Verhandlungsresultat hat der Bundesrat ein Bundesgesetz zur innenpolitischen Umsetzung der völkerrechtlichen Beihilfebestimmungen (Beihilfeüberwachungsgesetz; BHÜG) erarbeitet. Das Gesetz wurde dem Parlament im Rahmen der Botschaft zum Paket Schweiz–EU vorgelegt .
Staatsnahe Unternehmen und Wettbewerb
Staatsnahe Unternehmen sind in verschiedenen Märkten wirtschaftlich tätig und stehen dabei teilweise im Wettbewerb mit privaten Anbietern. Damit der Wettbewerb wirksam funktioniert und für alle Unternehmen gleich lange Spiesse gelten, sollen staatsnahe Unternehmen in diesen Märkten über keine relevanten Wettbewerbsvorteile verfügen. Der Bundesrat hat dieses Prinzip unter anderem in seinen Corporate Governance Leitsätzen des Bundes verankert (Leitsatz 15a).
Weiterführende Informationen
- Grundlagen für die Wirtschaftspolitik
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