Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht legt die Regeln fest, um einen freien und wirksamen Wettbewerb zu sichern und wettbewerbsschädliche Verhaltensweisen zu verhindern. Das Staatssekretariat für Wirtschaft ist für die Weiterentwicklung dieser rechtlichen Grundlagen – insbesondere das Kartellgesetz, das Binnenmarktgesetz und das Preisüberwachungsgesetz – zuständig.

Kartellgesetz
Das Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz, KG) bezweckt volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und dadurch einen wirksamen Wettbewerb zu fördern. Das Kartellgesetz umfasst drei zentrale Elemente: Es untersagt Abreden zwischen Unternehmen, die den Wettbewerb erheblich beschränken und nicht durch volkswirtschaftliche Effizienzgründe gerechtfertigt sind; es verbietet den Missbrauch einer marktbeherrschenden oder relativ marktmächtigen Stellung; und es verpflichtet die Wettbewerbskommission (WEKO), Zusammenschlüsse grosser Unternehmen zu prüfen, wenn diese zu einer erheblichen Behinderung des wirksamen Wettbewerbs führen können. Der Vollzug des Kartellgesetzes obliegt der WEKO.
Binnenmarktgesetz
Das Bundesgesetz über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz, BGBM) gewährleistet, dass Personen mit Niederlassung oder Sitz in der Schweiz für die Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit auf dem gesamten Gebiet der Schweiz freien und gleichberechtigten Zugang zum Markt haben. Hierdurch wird die berufliche Mobilität und der Wirtschaftsverkehr innerhalb der Schweiz erleichtert, die Kantone bei den Bestrebungen zur Harmonisierung der Marktzulassungsbedingungen unterstützt, die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft gestärkt und der wirtschaftliche Zusammenhalt der Schweiz gefestigt. Der Vollzug des Binnenmarktgesetzes obliegt der Wettbewerbskommission (WEKO).
Preisüberwachungsgesetz
Das Preisüberwachungsgesetz (PüG) bezweckt den Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Wirtschaft vor missbräuchlichen Preisen. Es beauftragt die Preisüberwachung, die Preisentwicklung zu beobachten und bei missbräuchlichen Preiserhöhungen oder beim ungerechtfertigten Beibehalten von Preisen geeignete Massnahmen zu ergreifen. Das Gesetz kommt insbesondere dort zur Anwendung, wo Preise nicht das Ergebnis wirksamen Wettbewerbs sind, etwa aufgrund marktmächtiger Unternehmen.
Weiterführende Informationen
- Grundlagen für die Wirtschaftspolitik
Studien zum Thema Wettbewerbsrecht
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Wirtschaftspolitik
Das SECO verfolgt und kommentiert die nationale und internationale wirtschaftliche Entwicklung, identifiziert wirtschaftspolitischen Handlungsbedarf und analysiert die gesamtwirtschaftlich relevante Gesetzgebung des Bundes.

Staat und Wettbewerb
Bund und Kantone sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die Schweizer Wirtschaft. Sie orientieren sich dabei am Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit. Abweichungen davon benötigen eine Grundlage in der Bundesverfassung oder in kantonalen Regalrechten und müssen im öffentlichen Interesse liegen sowie verhältnismässig sein. Das bedeutet insbesondere, Märkte möglichst offen zu halten und keine unverhältnismässigen regulatorischen Zutrittsschranken zu schaffen. Es bedeutet aber auch, dass staatliche oder staatsnahe Unternehmen nicht unverhältnismässig bevorteilt werden: Für alle Unternehmen, ob staatsnahe oder private, müssen grundsätzlich «gleich lange Spiesse» im Wettbewerb herrschen.

Wettbewerbspolitik
Wettbewerb ist zentral für Innovation, Effizienz und angemessene Preise – und damit ein massgeblicher Treiber von Wohlstand und Arbeitsplatzsicherheit. Ein wirtschaftspolitischer Rahmen, der den Wettbewerb fördert, bildet deshalb das Fundament einer langfristig ausgerichteten Wirtschaftspolitik. Zu den Aufgaben des Ressorts Wachstum und Wettbewerbspolitik gehört daher die Stärkung und Weiterentwicklung der wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen.
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Wachstum und Wettbewerbspolitik
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