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Überflug mit Kriegsmaterial

Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen.

Ein Flugzeug am Himmel mit Kondensstreifen.

Durchfuhr mit zivilen Luftfahrzeugen

Am 1. Oktober 2015 trat ein neues Bewilligungsverfahren für Kriegsmaterialdurchfuhren durch den Schweizer Luftraum mit Zivilluftfahrzeugen in Kraft.

Für die Genehmigung von Überflügen ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) die zuständige Behröde. Gesuche für den Überflug sind beim BAZL einzureichen, da es als nationale Luftfahrtbehörde Anlaufstelle der Fluggesellschaften ist.

Für das Mitführen von Kriegsmaterial ist zusätzlich beim SECO via E-licensing für Exportkontrollen ELIC eine Durchfuhrbewilligung für Kriegsmaterial zu bantragen, die dem BAZL vorzulegen ist.

Druchfuhr mit Staatsluftfahrzeugen (Diplomatic Clearance)

Als Staatsflüge gelten Flüge, welche für Missionen im Dienst von Staaten, Militär-, Zoll- und Polizeibehörden durchgeführt werden. Dazu gehören insbesondere Flüge im Auftrag eines Staates, Transporte von Staatsoberhäuptern und hohem Staatspersonal in offizieller Mission, Polizei- und Zolleinsätze sowie jegliche militärische Flüge.

Zuständig für Gesuche um eine Diplomatic Clearance ist das BAZL. Das Mitführen von Kriegsmaterial ist dem BAZL zu melden. Eine zusätzliche Durchfuhrbewilligung des SECO ist in diesem Fall (Diplomatic Clearance) nicht erforderlich.

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Gütereinstufung

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Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Direktion für Aussenwirtschaft
Exportkontrollen und Sanktionen / Exportkontrolle Rüstungsgüter
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern

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