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Unerbetene Werbeanrufe

Telefonmarketing ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Wer keine Werbeanrufe möchte, kann auf einen Eintrag im Telefonverzeichnis verzichten oder sich mit einem Stern (*) eintragen lassen; dann sind Werbeanrufe verboten. Technische Filter können zusätzlich helfen. Einen vollständigen Schutz gibt es nicht.

Worum geht es?

Grundsätzlich ist Telefonmarketing in der Schweiz erlaubt, um Waren oder Dienstleistungen anzubieten. So können am Telefon z.B. Wein oder Kosmetikprodukte verkauft, Verträge für einen Wechsel des Telefonanbieters abgeschlossen oder Termine für Versicherungs-beratungen vereinbart werden. Wer keine Werbeanrufe erhalten möchte, kann sich im Telefonverzeichnis mit einem Stern (*) eintragen lassen oder auf einen Eintrag im Telefonverzeichnis verzichten. In beiden Fällen ist eine telefonische Kontaktaufnahme zu Werbezwecken unzulässig. Zudem besteht die Möglichkeit der Installation eines Filters auf dem Telefon, um solche Anrufe zu blockieren. Einen absoluten Schutz gegen jede Form von Telefonmarketing gibt es allerdings nicht.

Was steht im Gesetz?

Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe u des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht Folgendes vor:

Unlauter handelt insbesondere, wer den Vermerk im Telefonbuch nicht beachtet, dass ein Kunde keine Werbemitteilungen von Personen erhalten möchte, mit denen er in keiner Geschäftsbeziehung steht, und dass seine Daten zu Zwecken der Direktwerbung nicht weitergegeben werden dürfen; Kunden ohne Verzeichniseintrag sind den Kunden mit Verzeichniseintrag und Vermerk gleichgestellt.

Broschüre

Fragen und Antworten

Was kann das SECO tun?

  • Das SECO kann auf Grund von Beschwerden, die bei ihm eingehen, Strafantrag bei der zuständigen kantonalen Staatsanwaltschaft einreichen.
  • Die kantonale Staatsanwaltschaft eröffnet ein Strafverfahren gegen Callcenter und Firmen, welche die Bestimmungen des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb betreffend unerbetene Werbeanrufe missachten.
  • Das Interventionsrecht des SECO ist an die Verletzung von Kollektivinteressen geknüpft, was eine bestimmte Anzahl betroffener Personen voraussetzt.

Was kann das SECO nicht tun?

Das SECO hat keine rechtlichen Kompetenzen, eine Telefonnummer zu blockieren oder zu sperren.

Beschwerde melden

Formular auf Laptop-Bildschirm mit Icons für Dokument und Bearbeitung.

Beschwerde betreffend unlautere Geschäftspraktiken melden

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Eine Hand, die eine Schachfigur auf dem Brett bewegt.

Themen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb

Das SECO bietet Informationen über einige verbreitete unlautere Geschäftspraktiken: Unerbetene Werbeanrufe, Adressbuchschwindel, Werbefahrten, Missbräuchliche Geschäftsbedingungen und Onlinehandel.

Kontakt

Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
Ressort Recht
Unlauterer Wettbewerb
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern