Themen im Zusammenhang mit unlauterem Wettbewerb
Das SECO stellt einige verbreitete unlautere Geschäftspraktiken vor, zeigt die Gesetzeslage auf und zeigt Ihnen, wie Sie dagegen vorgehen können. Es finden sich Informationen zu: Unerbetenen Werbeanrufen, Adressbuchschwindel, Werbefahrten, Missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und Onlinehandel.
Unerbetene Werbeanrufe
Telefonmarketing ist in der Schweiz erlaubt. Wer keine Werbeanrufe möchte, kann auf einen Verzeichniseintrag verzichten, sich mit einem Stern im Telefonverzeichnis eintragen lassen oder technische Filter nutzen.
Adressbuchschwindel
Beim «Adressbuchschwindel» schliessen Unternehmen unbewusst entgeltliche Verträge ab. Einerseits durch Unterzeichnung unaufgefordert zugeschickter Formulare und andererseits durch Bezahlung unaufgefordert zugeschickter Offertrechnungen.
Werbefahrten und Gewinnversprechen
Unlautere Gewinnversprechen stellen einen Gewinn oder geldwerten Vorteil in Aussicht, dessen Inanspruchnahme z.B. eine geldwerte Gegenleistung, den Anruf auf eine kostenpflichtige Telefonnummer oder die Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung voraussetzt.
Missbräuchliche Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind missbräuchlich, wenn sie in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis zwischen den vertraglichen Rechten und Pflichten vorsehen.
Onlinehandel
Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen online anbieten, müssen sich aus Gründen der Transparenz und der Loyalität gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten an gewisse Vorgaben halten.
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Unlauterer Wettbewerb
Das Bundesgesetz gegen den unlauterer Wettbewerb schützt den lauteren Wettbewerb und fördert damit faire Geschäftspraktiken.
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Ressort Recht
Unlauterer Wettbewerb
Holzikofenweg 36
CH - 3003 Bern